Themen
Personen der dritten Generation erleichtert einbürgern: Bilanz nach drei Umsetzungsjahren
Von diesen circa 25 000 Personen erhielten seither bis Ende 2020 jedoch lediglich 1847 Personen den Schweizer Pass. Im Auftrag der Eidgenössische Migrationskommission EKM untersucht nun eine neue Studie die Gründe für diese ernüchternde Bilanz
Am 12. Februar 2017 stimmten Volk und Stände mit überwältigendem Mehr einem neuen Verfassungsartikel zu, welcher den Bund beauftragte, Personen der dritten Generation erleichtert einzubürgern und damit jene Personen, die in der Schweiz geboren und deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert sind, auch auf dem Papier als Schweizerinnen und Schweizer anzuerkennen.
Drei Jahre nach Inkrafttreten wollte die EKM wissen, wie der neue Verfassungsartikel in der Praxis umgesetzt worden ist und wie sich die Bestimmungen bewähren. Philippe Wanner, Demograph an der Universität Genf, und Rosita Fibbi, Sozialwissenschaftlerin an der Universität Neuenburg, analysierten bisher nicht veröffentlichte Daten und zogen im Auftrag der EKM Bilanz. Die Ergebnisse spiegelten sie mit den Erfahrungen von Personen, die mit dem Verfahren in Kontakt kamen, und mit den Einschätzungen von Vertretern verschiedener Einbürgerungsbehörden.
Die Studie zeigt auf, dass das Versprechen der erleichterten Einbürgerung für Personen der dritten Generation nicht eingelöst wird. Im Gegenteil: Die Altersgrenze, verschiedene bürokratische Stolpersteine und eine ungenügende Information der betroffenen Personen erschweren das Vorhaben der Einbürgerung. Dabei wäre eine höhere Einbürgerungsquote von Personen der dritten Generation mit relativ einfachen Mitteln zu erreichen: In sechs Empfehlungen zeigen Philippe Wanner und Rosita Fibbi Wege auf, wie die erleichterte Einbürgerung tatsächlich zu erleichtern wäre.
Unter anderem empfehlen die Studienautoren, die gesetzliche Altersgrenze von 25 abzuschaffen, die unnötig hohen administrativen Hürden beim Zugang zum Verfahren abzubauen und Einbürgerungswillige proaktiv auf die erleichterte Einbürgerung aufmerksam zu machen.
• Altersgrenze
Gemäss heutiger Gesetzgebung müssen Personen der dritten Generation ihr Einbürgerungsgesuch vor dem 25. Geburtstag stellen. (Die Übergangsbestimmung für Personen, die älter sind, gilt nur noch bis zum 15. Februar 2023.) Da jedoch für viele erst etwas später, nach Abschluss der Ausbildung oder bei der Gründung einer Familie, der Wunsch nach einer Einbürgerung entsteht, ist diese Altersgrenze nicht gerechtfertigt. Die gesetzliche Altersgrenze entspricht nicht der Lebenswirklichkeit von Betroffenen. Sie sollte daher abgeschafft werden.
• Nachweis der Zugehörigkeit zur dritten Ausländergeneration
Wer sich erleichtert einbürgern lassen will, muss die Zugehörigkeit zur dritten Ausländergeneration kompliziert belegen. So muss nachgewiesen werden, dass die Grosseltern in der Schweiz aufenthaltsberechtigt waren, dass Vater oder Mutter mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule besucht haben, ein Elternteil zehn Jahre in der Schweiz lebte und über eine Niederlassungsbewilligung verfügt. Nur wenn all dies hinreichend dokumentiert werden kann, tritt die Behörde auf das Gesuch ein. Ist aber beispielsweise der relevante Grosselternteil verstorben oder wieder aus der Schweiz ausgewandert, kann es unmöglich sein, den Aufenthalt zu beweisen. Und viele Eltern sind wegen des Saisonnierstatuts ihrer Grosseltern erst spät in die Schweiz gekommen und können keine fünf obligatorischen Schuljahre vorweisen – wohl aber z.B. eine Berufslehre, die jedoch nicht anerkannt wird. Wenn die Einbürgerung von Personen der dritten Generation tatsächlich erleichtert werden soll, müssen diese hohen administrativen Hürden beim Zugang zum Verfahren abgebaut werden.
• Beratung und Information
In der Regel wenden sich Personen, die sich einbürgern lassen wollen, an die Verwaltung in ihrer Wohngemeinde. Für lokale Behörden ist es aufgrund der komplizierten Regelungen oft herausfordernd, Einbürgerungswillige kompetent zu beraten. Um die Einbürgerung von Personen der dritten Generation zu erleichtern, müssen lokale Behörden befähigt werden, diese angemessen zu beraten. Mehr noch: Sie sollten die Betroffenen proaktiv informieren und auf die erleichterte Einbürgerung aufmerksam machen.
Ähnliche Artikel
Weitere aus Themen
E-Diaspora
-
Die albanische Ministerin kündigt Initiativen für die Rechte der Diaspora in Griechenland an Der erste offizielle Besuch der albanischen Ministerin für Europa und auswärtige Angelegenheiten, Eliza Spiropali, der übermorgen... -
Der Weg von Lorik Cana: Sport, Kultur und Nation -
„Netzwerk Dua“, die Intelligenz, die Ihr Eigentum in der Schweiz schützt -
Suzanna Shkreli kandidiert für das Amt der Secretary of State in Michigan -
MY LASER VISION, die richtige Adresse für alle, die ihre Brille loswerden möchten
Leben in der Schweiz
-
Der Weg von Lorik Cana: Sport, Kultur und Nation "Bevor ich meine Karriere beendete, dachte ich darüber nach, wie ich weiterhin einen Beitrag für die... -
„Netzwerk Dua“, die Intelligenz, die Ihr Eigentum in der Schweiz schützt -
MY LASER VISION, die richtige Adresse für alle, die ihre Brille loswerden möchten -
Nemo bringt die Eurovision Trophäe zurück -
Kosovo kehrt mit der “House of Kosova” 2026 nach Davos in der Schweiz zurück











