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Rückgang beim Vollzug von Sanktionen im Jahr 2020 um nahezu 21%

Der durchschnittliche Insassenbestand in den Justizvollzugseinrichtungen verringerte sich um 6%

2020 wurden in der Schweiz an 10 945 Personen Strafen und Massnahmen vollzogen (2019: 13 810). Davon wurden gut zwei Drittel (67%) in eine Justizvollzugseinrichtung eingewiesen. Knapp ein Drittel (30%) verrichtete eine gemeinnützige Arbeit und 3% verbüssten die Strafe mit einer elektronischen Fussfessel. 86% der eingewiesenen Personen waren Männer und 42% Schweizer Staatsangehörige. Der durchschnittliche Insassenbestand in den Justizvollzugseinrichtungen verringerte sich um 6%. Diese Zahlen stammen aus der Statistik des Vollzugs von Sanktionen des Bundesamtes für Statistik (BFS).

2020 vollzogen im Jahresdurchschnitt 4983 Personen eine Strafe oder eine Massnahme in einer Schweizer Justizvollzugseinrichtung, davon mehr als die Hälfte (58%) eine Freiheitsstrafe und 21% eine stationäre Massnahme. Gegenüber 2019 sank der Insassenbestand um 6%.

Bei zwei Dritteln der insgesamt 1029 Personen im Massnahmenvollzug wurde eine Behandlung wegen psychischen Störungen angeordnet (gemäss Art. 59 des Strafgesetzbuchs – StGB) und jede sechste Person (15%) wurde verwahrt (gemäss Art. 64 StGB). 93% der Personen im Massnahmenvollzug waren Männer und 28% mindestens 50 Jahre alt.

Deutlich weniger Sanktionen mit gemeinnütziger Arbeit

2020 wurden 3550 Strafen vollumfänglich als gemeinnützige Arbeit vollzogen. Gegenüber 2019 entspricht dies einer Abnahme von 17%. Mehr als drei Viertel der verurteilten Personen waren Männer und 59% Schweizer Staatsangehörige.

In 360 Fällen wurde die gesamte Strafe mit einer elektronischen Fussfessel verbüsst (2019: 412).
Die durchschnittliche Dauer einer elektronischen Überwachung lag bei 99 Tagen.