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Schweizer Polizei soll wichtige Informationen rascher erhalten
Mit dem Prümer Abkommen wird mit einer einzigen Abfrage künftig ein automatisierter Abgleich der Datenbanken aller beteiligten EU-Länder ausgelöst
Kriminalität ist oft grenzüberschreitend. Umso wichtiger ist deshalb bei der Kriminalitätsbekämpfung die internationale Zusammenarbeit. Diese soll mit dem sogenannten Prümer Abkommen und dem Eurodac-Protokoll verstärkt und damit der Informationsaustausch zwischen den Schweizer Strafverfolgungsbehörden und denjenigen der EU-Mitgliedstaaten künftig effizienter und schneller werden. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 5. März 2021 die entsprechende Botschaft verabschiedet.
Terroristen, kriminelle Organisationen oder transnational agierende Banden – sie alle sind heute vernetzt und mobil. So führten zum Beispiel DNA-Spuren aus den schweizweit koordinierten Ermittlungen zu Bankomatsprengungen in mehreren Kantonen zu Verhaftungen in Österreich und Dänemark. Um solche grenzüberschreitende Kriminalität wirksamer zu bekämpfen, ist eine engere internationale Zusammenarbeit notwendig. Diese will der Bundesrat mit dem sogenannten Prümer Abkommen fördern. Er hat die entsprechende Botschaft zu Handen des Parlaments verabschiedet.
Polizei soll wesentliche Informationen rascher erhalten
Für die Polizeiarbeit wertvolle Informationen wie DNA-Profile, Fingerabdrücke oder Fahrzeughalterdaten werden in nationalen Informationssystemen gespeichert. Finden Schweizer Ermittlungsbehörden heute DNA-Spuren an einem Tatort, werden diese zuerst mit der nationalen DNA-Datenbank abgeglichen. Gibt es keinen Treffer, können die DNA-Spuren mit den Datenbanken anderer Länder abgeglichen werden. Heute ist ein solcher Abgleich aufwändig und langwierig: Die Anfrage muss via Interpol an alle Länder einzeln verschickt werden. Mit dem Prümer Abkommen wird mit einer einzigen Abfrage künftig ein automatisierter Abgleich der Datenbanken aller beteiligten EU-Länder ausgelöst. Ergibt eine DNA-Spur oder auch ein Fingerabdruck in der Datenbank eines anderen Landes einen Treffer, erhalten die Schweizer Strafverfolgungsbehörden direkt eine Meldung und können bei diesem Land weitere Informationen anfordern.
Das Prümer Abkommen macht damit die internationalen Abfragen für die Schweizer Strafverfolgungsbehörden einfacher, effizienter und schneller. Ermittlungen können damit beschleunigt und Verbindungen zwischen Straftaten in der Schweiz und im Ausland rascher festgestellt werden. Seriendelikte und Vorgehensweisen krimineller Organisationen können zudem schneller erkannt und aufgedeckt werden. Das Abkommen ist ein wichtiges Instrument für die Bekämpfung von organisierter und transnationaler Kriminalität sowie Terrorismus und verbessert die Sicherheit der Schweizer Bevölkerung.
Das Prümer Abkommen ist keine Schengen-Weiterentwicklung. Die Beteiligung für die Schweiz ist deshalb freiwillig. Allerdings tauschen heute bereits praktisch alle europäischen Staaten DNA-Profile, Fingerabdrücke und Fahrzeugdaten über «Prüm» aus. Steht die Schweiz hier abseits, dürfte sich dies künftig negativ auf den polizeilichen Informationsaustausch mit den EU-Mitgliedstaaten auswirken.
Inkraftsetzung Eurodac-Protokoll und PCSC-Abkommen
Die Umsetzung des Prümer Abkommens ist eine Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Eurodac-Protokolls. Es sieht vor, dass Strafverfolgungsbehörden auf die Datenbank zugreifen können, in der die Fingerabdrücke von Personen gespeichert sind, die in einem Dublin-Staat ein Asylgesuch gestellt haben oder beim Versuch aufgegriffen worden sind, unerlaubt in den Dublin-Raum einzureisen. Der Zugriff auf diese Datenbank ist lediglich zur Prävention und Aufdeckung schwerwiegender Straftaten gestattet sowie in Fällen, in denen der Verdacht auf einen terroristischen Hintergrund besteht.
Gleichzeitig mit der technischen Umsetzung der Prümer Zusammenarbeit wird auch das mit den Vereinigten Staaten von Amerika geschlossene PCSC-Abkommen (Cooperation in Preventing and Combating Serious Crime) in Kraft gesetzt. Diese vom Bundesrat im Jahr 2012 genehmigte Zusammenarbeit verfolgt dieselben Ziele wie das Prümer Abkommen, ist aber auf den Austausch von DNA-Profilen und Fingerabdrücken beschränkt.
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