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Ukraine: Kantonszuweisungen werden mit verschiedenen Massnahmen optimiert

Der Sonderstab Asyl (SONAS) hat mehrere Massnahmen verabschiedet, um die Zuweisung von geflüchteten Personen aus der Ukraine mit Schutzstatus S an die Kantone zu optimieren

Bis heute wurden über 30 000 Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine in die Schweiz geflüchtet sind, vom Staatssekretariat für Migration registriert. Mehr als 25 000 Personen haben den S-Status erhalten und sind den Kantonen zugewiesen worden. Knapp die Hälfte der Geflüchteten waren schon vor der Registrierung bei privaten Gastgebern untergebracht. Das SEM hat diese Personen bis anhin dem jeweiligen Wohnkanton zugewiesen. Wer bereits Verwandte in einem bestimmten Kanton hatte, aber nicht bei diesen wohnen konnte, wurde bisher diesem Kanton zugewiesen, damit die familiäre Beziehung weiter gepflegt werden konnte.

Diese Zuweisungspraxis hat dazu geführt, dass einige städtisch geprägte Kantone bis jetzt überproportional viele Geflüchtete aufgenommen haben und andere Kantone gemäss dem zwischen den Kantonen vereinbarten, bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel weniger Personen zugewiesen erhielten als vorgesehen. Dies ist insbesondere aufgrund des bereits knappen Leerwohnungsbestands in gewissen Städten problematisch. Der SONAS hat deshalb entschieden, dass diejenigen Geflüchteten, die noch keinen Bezug zu privaten Gastgebern haben, konsequent so auf die Kantone verteilt werden, dass bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen soweit als möglich ausgeglichen werden können. Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH), die im Auftrag des SEM Gastfamilien vermittelt, wird dies gemäss Verteilschlüssel tun.

Verteilschlüssel soll grundsätzlich wieder eingehalten werden

Auch bei Personen, die bei der Registrierung angeben, bereits über eine private Unterkunft zu verfügen, soll der Verteilschlüssel bei der Zuweisung an die Kantone grundsätzlich wieder eingehalten werden – gut begründete Zuweisungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine vom SONAS eingesetzte Arbeitsgruppe mit Vertretern des Bundes und der Kantone wird die in Zukunft geltenden Kriterien für den Zuweisungsentscheid durch das SEM erarbeiten.

Darüber hinaus hat der SONAS entschieden, dass Gesuche um Kantonswechsel nur ausnahmsweise und in sehr gut begründeten Fällen – etwa, um eine Kernfamilie zusammenzuführen oder um eine weit entfernte Arbeitsstelle antreten zu können – bewilligt werden, um nicht weitere Ungleichgewichte zu schaffen.

Gruppen von vulnerablen Personen nicht trennen

Besonders verletzliche Personen wie etwa Waisenkinder oder Menschen mit Beeinträchtigungen, die als Gruppe eingereist sind, sollen wenn immer möglich auch gemeinsam untergebracht und betreut werden. Für diese Personen wird die jeweils beste Lösung gesucht – unabhängig davon, ob dies im Einklang steht mit dem Verteilschlüssel. Ungleichgewichte werden über die Zeit ausgeglichen.