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Zahl der Asylgesuche im Juni gestiegen

Im Juni 2022 wurden in der Schweiz 1726 Asylgesuche registriert, 251 mehr als im Vormonat (+17 %). Gegenüber Juni 2021 ist die Zahl der Asylgesuche um 356 gestiegen. Wichtigste Herkunftsländer waren Afghanistan und die Türkei. Im Juni wurde zudem 4852 aus der Ukraine geflüchteten Personen der Schutzstatus S erteilt.

Die wichtigsten Herkunftsländer der Personen, die im Juni ein Asylgesuch in der Schweiz eingereicht haben, sind Afghanistan mit 488 Gesuchen (146 mehr als im Mai), Türkei (406 Gesuche; +60), Eritrea (142 Gesuche; +20), Algerien (81 Gesuche; -2) und Syrien (77 Gesuche; -1).

Von den 1726 im Juni gestellten Gesuchen waren 1387 Primärgesuche (Mai 2022: 1176 Primärgesuche). Personen, die ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Die wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Juni 2022 waren: Afghanistan (455, +131), Türkei (339, +55), Algerien (81, +1) sowie Georgien (65, +7) und Syrien (44, -8). Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburt, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).

Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Juni 2022 insgesamt 1154 Asylgesuche: Es wurden 246 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 172 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 355 Personen erhielten Asyl und 318 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 685 auf 5959 zu.

Im Juni haben 420 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 518 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 113 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 280 Personen ersucht und 62 Personen wurden in die Schweiz überstellt.

Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und den damit verbundenen Fluchtbewegungen in die Schweiz wurden im März 2022 die Einreisen im Rahmen des Resettlement-Programms 2022/23 temporär ausgesetzt. Aus diesem Grund sind im Juni 2022 keine Personen im Resettlement-Programm in die Schweiz eingereist. Infolge der Wiederaufnahme des regulären Resettlement-Betriebs werden ab Herbst 2022 wieder Resettlement-Flüchtlinge einreisen.

Ukraine: Schutzstatus S (Sonderverfahren)

Am 12. März 2022 hat der Bundesrat erstmals den Schutzstatus S zur Aufnahme schutzbedürftiger Menschen aus der Ukraine aktiviert.

Im Juni registrierten sich in der Folge 3719 Personen für ein Gesuch um Schutzstatus S in den Bundesasylzentren. Im gleichen Zeitraum wurde 4852 Personen der Schutzstatus S gewährt, bei 175 schutzsuchenden Personen wurde er verweigert, weil die Kriterien nicht erfüllt waren. Insgesamt haben bis Ende Juni 55 964 Personen den Schutzstatus S erhalten.

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