Leben in der Schweiz

Nothilfeleistungen für abgewiesene Asylsuchende

Im letzten Jahr haben 10 033 Personen Nothilfeleistungen in Form von Obdach, Nahrung, Kleidung und medizinischer Grundversorgung bezogen. Das sind sechs Prozent weniger als im Vorjahr. Die Kosten beliefen sich gesamthaft auf 70,3 Millionen Franken. Der Testbetrieb für beschleunigte Asylverfahren in Zürich zeigte positive Wirkungen auch in der Nothilfe: Personen, die ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen hatten, bezogen deutlich seltener und weniger lang Nothilfe als Personen mit einem Verfahren im Regelbetrieb.

Nothilfe erhalten Personen aus dem Asylbereich, welche die Schweiz wieder verlassen müssen. Das kann nach einem rechtskräftigen negativen Asylentscheid oder nach einem Nichteintretensentscheid (NEE) der Fall sein. Zudem erhalten Personen, die in der Schweiz ein Mehrfachgesuch gestellt haben, seit 2014 nur Nothilfe und nicht Sozialhilfe.

Die Behandlungsstrategie des Staatssekretariats für Migration (SEM), voraussichtlich aussichtslose Asylgesuche in erster Priorität durchzuführen, zeigt auch im Nothilfebereich Wirkung: Gegenüber dem Vorjahr nahmen weniger Personen aus Ländern mit tiefer Schutzquote Nothilfe in Anspruch, namentlich aus Nigeria, Marokko, Algerien, Tunesien, Serbien und Kosovo. Eine Zunahme verzeichneten Nothilfebeziehende aus Eritrea, Afghanistan und Äthiopien. Bei der Mehrheit dieser Personen hatte das SEM einen Nichteintretensentscheid im Rahmen des Dublin-Verfahrens gefällt.

Weniger Nothilfebeziehende, weniger Langzeitbeziehende, tiefere Kosten

Im Jahr 2015 bezogen 10 033 Personen während durchschnittlich 129 Tagen Nothilfe. Die Anzahl Beziehende hat im Vergleich mit dem Vorjahr um 6 Prozent abgenommen. Die Zahl der Personen, die seit mehr als einem Jahr Nothilfe beziehen (sogenannte Langzeitbeziehenden), ist gegenüber 2014 um 7 Prozent zurückgegangen.

Seit 2008 richtet der Bund den Kantonen für Nothilfekosten eine einmalige Pauschale von rund 6100 Franken aus pro rechtskräftigem Entscheid mit Ausreisefrist. Diese Pauschale soll die Kosten decken, bis die Personen aus der Schweiz ausreisen. 2015 fällte das SEM mehr rechtskräftige Entscheide als im Vorjahr. Dementsprechend stiegen die Abgeltungen des Bundes um neun Prozent auf rund 56,9 Mio. Franken. Den Kantonen entstanden 2015 Nothilfekosten in der Höhe von rund 70,3 Mio. Franken, 4,6 Prozent weniger als 2014.

Insgesamt wendeten die Kantone vom 1. Januar 2008 bis Ende 2015 436 Mio. Franken für Nothilfeleistungen auf. Vom Bund wurden sie für diese Aufgabe mit total 490 Mio. Franken abgegolten. Per Saldo übersteigen die Abgeltungen an die Kantone die Kosten somit um 54 Mio. Franken. Mit diesen Reserven sind künftige Nothilfeleistungen an Personen zu decken, deren Entscheid in den Jahren 2008 – 2015 rechtskräftig wurde.

Testbetrieb Zürich: Auswirkungen auf die Nothilfe

Der Testbetrieb Zürich hat sich positiv auf den Nothilfebezug ausgewirkt. Personen, die seit Januar 2014 im Testbetrieb ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen haben, beziehen deutlich seltener und kürzer Nothilfe als Personen mit einem Verfahren im Regelbetrieb. Im 2015 haben 8,5 Prozent aller ausreisepflichtigen Personen aus dem Testbetrieb im Durchschnitt 55 Tage Nothilfe beansprucht. Im Regelbetrieb bezogen 52 Prozent der Ausreisepflichtigen mit einem Asylgesuch ab 2014 während durchschnittlich 106 Tagen Nothilfe.

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