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49. Session des Menschenrechtsrats im Zeichen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine

In einer dringlichen Debatte verurteilte der Rat die Menschenrechtsverletzungen im Zuge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine und setzte einen Untersuchungsmechanismus ein

Der Menschenrechtsrat (MRR) in Genf beendet am 1. April 2022 nach fünfwöchigen Verhandlungen seine 49. Session, an deren Eröffnung Bundespräsident Ignazio Cassis teilgenommen hatte. Im Zentrum der Session stand die Situation in der Ukraine. In einer dringlichen Debatte verurteilte der Rat die Menschenrechtsverletzungen im Zuge der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine und setzte einen Untersuchungsmechanismus ein. Daneben nahm der MRR zwei Initiativen der Schweiz und ihrer Partnerländer an: Mit einer Resolution fördert der Rat die Teilnahme von am wenigsten entwickelten Ländern an seiner Arbeit. Die zweite Initiative unterstützt den Schutz von Kulturgütern, namentlich in Konflikten.

Die 49. Session des MRR hatte am 28. Februar 2022 mit dem hochrangigen Segment begonnen – wenige Tage nach Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine. In seiner Eröffnungsrede verurteilte Bundespräsident Ignazio Cassis die militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine als eklatante Verletzung des Völkerrechts und rief die Konfliktparteien auf, das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu respektieren. Er hob die Wichtigkeit der Menschenrechtsinstitutionen in Genf bei der Förderung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Ukraine und anderen Konflikten hervor.

Im Verlaufe der Session setzte der MRR nach einer dringlichen Debatte eine internationale Untersuchungskommission ein, welche die Verstösse aller Parteien im Kontext der militärischen Aggression dokumentieren soll. Wie die grosse Mehrheit der Staaten unterstützt die Schweiz die Bildung dieser Untersuchungskommission.

Der Menschenrechtsrat nimmt zwei Initiativen der Schweiz und ihrer Partnerländer an
Die Schweiz ist aktuell nicht Mitglied, sondern Beobachter im MRR und kann entsprechend nicht abstimmen. Sie brachte sich aber dennoch aktiv mit eigenen Wortmeldungen, gemeinsamen Initiativen und in die Verhandlungen ein. So legte sie im Verbund mit Partnerländern erfolgreich zwei Initiativen vor. Da die am wenigsten entwickelten Länder bei den Arbeiten im Menschenrechtsrat in Genf noch immer untervertreten sind, unterstützte die Schweiz deren Teilnahme an den Arbeiten des Rates mittels einer Resolution. Die zweite Initiative betrifft die kulturellen Rechte. Hier galt der Einsatz der Schweiz dem Schutz und Erhalt von Kulturgütern, namentlich im Rahmen von Konflikten und im Zusammenhang mit der nachhaltigen Entwicklung.

In den Resolutionsverhandlungen zu Menschenrechtsverteidigerinnen und –verteidi-gern engagierte sich die Schweiz für eine bessere Anerkennung dieser Rolle und eine engere Verbindung zwischen Frieden, Sicherheit und Menschenrechten. Zudem setzte sich die Schweiz bei einer separaten Resolution zum Schutz von Minderheiten für ihren verbesserten Einbezug in politische Entscheidprozesse ein.

Resolution zur Erneuerung der Untersuchungskommission in Syrien
Neben diesen thematischen Schwerpunkten fokussierte die Schweiz auch auf die Situation der Menschenrechte in verschiedenen Ländern. In einer Erklärung zeigte sie sich besorgt über die Situation in Syrien und forderte alle Parteien auf, auf einen Waffenstillstand hinzuarbeiten. Sie unterstützte auch eine Resolution zur Erneuerung der Untersuchungskommission in diesem Land. Zwecks Bekämpfung der Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen machte sich die Schweiz ebenfalls für die Erneuerung der Rechenschaftsmechanismen zum Südsudan und Nicaragua stark.

Im Dialog mit Expertinnen und Experten der UNO äusserte sich die Schweiz zudem u.a. zur Situation in Afghanistan, Äthiopien, Belarus, dem besetzten palästinensischen Gebiet und Venezuela. Dabei rief sie namentlich zum Schutz der Minderheitenrechte und der Meinungsäusserungsfreiheit auf. Zudem schloss sich die Schweiz zusammen mit anderen Staaten gemeinsamen Erklärungen zu besorgniserregenden Menschenrechtssituationen an, so beispielsweise im Jemen und Russland.