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Einbürgerungserleichterungen für ausländische Personen in eingetragener Partnerschaft
Nachdem die eingetragene Partnerschaft in vielen anderen Bereichen der Ehe gleichgestellt ist, ist es angezeigt nun auch die vollständige Gleichbehandlung im Bürgerrecht herbeizuführen
Ausländische Personen, die mit Schweizer Staatsangehörigen in einer eingetragenen Partnerschaft leben, sollen bei der Einbürgerung gegenüber ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern nicht länger benachteiligt werden. Der Bundesrat befürwortet in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme die Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) zur Umsetzung fünf gleichlautender parlamentarischer Initiativen zur “Gleichstellung der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe im Einbürgerungsverfahren”.
Die SPK-N hat am 5. November 2015 die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiativen verabschiedet und den Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen. Die Vorlage enthält einen Vorschlag zur Revision der Bundesverfassung. Dem Bund soll damit die Kompetenz erteilt werden, auch den Erwerb und Verlust der Bürgerrechte im Rahmen der eingetragenen Partnerschaft einheitlich zu regeln. Auf der Grundlage dieser Verfassungsänderung soll zudem das Bürgerrechtsgesetz angepasst werden. So sollen die Regelungen zur erleichterten Einbürgerung der Ehefrau oder des Ehemanns eines Schweizers oder einer Schweizerin zukünftig auch für die eingetragene Partnerschaft gelten.
Unterstützung durch den Bundesrat
Der Bundesrat unterstützt das Grundanliegen der parlamentarischen Initiativen und die von der SPK-N beantragte Verfassungs- und Gesetzesrevision. Die nach geltendem Recht bestehende Ungleichbehandlung ausländischer Personen in eingetragener Partnerschaft gegenüber ausländischen Ehepartnerinnen und Ehepartnern im Einbürgerungsverfahren ist nicht gerechtfertigt. Nachdem die eingetragene Partnerschaft in vielen anderen Bereichen der Ehe gleichgestellt ist, ist es angezeigt nun auch die vollständige Gleichbehandlung im Bürgerrecht herbeizuführen.
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