Welt
Abschluss der Klimakonferenz: Regeln für das Übereinkommen von Paris beschlossen
Klimakonferenz in Katowice (Polen) ist am 15. Dezember abends zu Ende gegangen. Es wurden 20 Beschlüsse und Richtlinien verabschiedet, welche die Umsetzung des Klimaübereinkommens von Paris präzisieren. Nach Einschätzung der Schweizer Delegation ist dieses Regelwerk ausreichend, um die für eine wirksame Umsetzung des Pariser Klimaübereinkommens notwendige Transparenz sicher zu stellen
Auf dem Gebiet der Emissionsminderung wurde festgelegt, welche Informationen es braucht, damit nationale Reduktionsziele quantifizierbar, nachvollziehbar und klar sind. Zudem wurden einheitliche Regeln für die Berechnung der Emissionen und der erzielten Emissionsverminderungen beschlossen.
Emissionsverminderungen im Ausland
Für Emissionsverminderungen im Ausland konnten keine Regeln verabschiedet werden, da Brasilien dem Ausschluss der Doppelzählung von Emissionsminderungen nicht zustimmte und sich damit einem zentralen Grundsatz des Pariser Abkommens widersetzte. Die Schweiz hatte sich zusammen mit der von ihr geleiteten Umweltintegritätsgruppe stark für robuste Regeln in diesem Bereich eingesetzt und einen Vorschlag abgelehnt, der zu einer Abschwächung der im Pariser Abkommen festgehaltenen Prinzipien geführt hätte. Die Arbeiten an diesen Regeln werden nächstes Jahr weitergeführt.
Finanzierung
Detaillierte Bestimmungen legen fest, wie Geberländer (in erster Linie die Industriestaaten) alle zwei Jahre bekannt geben sollen, in welchem Umfang und mit welchen Massnahmen sie Finanzmittel mobilisieren werden, um die Klimapolitik in den Entwicklungsländern zu unterstützen. Zudem sollen in Zukunft mehr Anstrengungen unternommen werden, um Anreize für erhöhte Investition in klimaresiliente und emissionsarme Infrastrukturen und Finanzanlagen zu schaffen.
Transparenz
Ein tragender Pfeiler der Umsetzung des Übereinkommens von Paris ist die Richtlinie über die Berichterstattung und die Prüfung der Länderberichte. Sie garantiert, dass alle Staaten innerhalb einheitlicher Fristen vergleichbare Informationen liefern. So entsteht ein aussagekräftiges Bild über die auf nationaler Ebene erzielten Emissionsverminderungen und die Unterstützung, die jede einzelne Vertragspartei geleistet oder erhalten hat. Dieselben Transparenzregeln gelten auch für die Finanzierung. Den Entwicklungsländern, die nicht über ausreichende Möglichkeiten verfügen, wird eine gewisse Flexibilität bei der Berichterstattung zugestanden.
Erste weltweite Umsetzungsbilanz im Jahr 2023
Im Rahmen des Talanoa-Dialogs traten die Ministerinnen und Minister in Katowice zweimal zusammen, um sich gegenseitig zu ambitionierteren nationalen Klimaschutzzielen anzuspornen. Sie stützten sich dabei massgeblich auf den Bericht des Weltklimarates (IPCC) zur Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius. In diesem Zusammenhang rief auch Umweltministerin Doris Leuthard die Staatengemeinschaft zum Handeln auf. Ferner einigten sich die Parteien in Katowice auf eine Richtlinie über die regelmässige Bilanzierung zum Stand der Umsetzung des Übereinkommens von Paris. Eine erste Überprüfung erfolgt 2023. Auf dieser Grundlage sollten die Staaten anschliessend höher gesteckte Reduktionsziele formulieren.
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