Leben in der Schweiz
Aushungern von Zivilisten in Bürgerkriegen wird zum Kriegsverbrechen
Die Mehrheit der über 800 Millionen Menschen, die von Hunger betroffen sind, lebt in Konfliktgebieten. Dort ist das absichtliche Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung ein erhebliches Problem
Der Internationale Strafgerichtshof kann künftig das Aushungern von Zivilisten in Bürgerkriegen als Kriegsverbrechen verfolgen. Dies hat die Versammlung der Mitgliedsstaaten des Strafgerichtshofs heute einstimmig beschlossen. Die Neuerung geht auf die Initiative der Schweiz zurück. Sie verstärkt den Schutz der Kriegsopfer.
Die Mehrheit der über 800 Millionen Menschen, die von Hunger betroffen sind, lebt in Konfliktgebieten. Dort ist das absichtliche Aushungern von Zivilisten als Methode der Kriegsführung ein erhebliches Problem. Dass der Strafgerichtshof dieses Verbrechen nun in Bürgerkriegen verfolgen kann, trägt dazu bei, diese Taten zu verhindern und den Opfern Gerechtigkeit zu verschaffen.
Die Schweiz engagiert sich stark gegen die Straflosigkeit. Im Einklang mit ihrer humanitären Tradition setzt sie sich dafür ein, dass Zivilistinnen und Zivilisten von Konflikten verschont bleiben. Als Depositarin der Genfer Konventionen, aufgrund ihrer Neutralität und der zentralen Rolle Genfs für die humanitäre Arbeit hat die Schweiz eine besondere Rolle auf internationaler Ebene.
Der ständige Internationale Strafgerichtshof hat 122 Mitgliedsstaaten. Sie haben sich diese Woche in Den Haag (Niederlande), dem Sitz des Strafgerichtshofs, zu ihrer jährlichen Versammlung getroffen. Er ist zuständig für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Er kann sich nur für zuständig erklären, wenn ein Staat nicht willens oder in der Lage ist, die Verbrechen selbst zu verfolgen.
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