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Radio- und Fernsehabgabe ab 2021 um 30 Franken günstiger
Die frühere Empfangsgebühr von 451 Franken wurde mit der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 auf 365 Franken reduziert. Gestützt auf eine Tarifüberprüfung senkt nun der Bundesrat die Abgabe erneut, und zwar auf 335 Franken pro Jahr
Die Radio- und Fernsehabgabe wird ab 2021 von bisher 365 Franken auf neu 335 Franken für alle Schweizer Privathaushalte gesenkt. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. April 2020 beschlossen. Auch die Wirtschaft wird entlastet. Die Tarifstruktur für die Unternehmensabgabe wird verfeinert und 93 Prozent der abgabepflichtigen Unternehmen werden weniger zahlen. Zudem erhalten die SRG sowie die lokalen und regionalen Radio- und Fernsehveranstalter mit Abgabeanteil eine leicht erhöhte Unterstützung.
Die frühere Empfangsgebühr von 451 Franken wurde mit der Einführung der neuen Radio- und Fernsehabgabe am 1. Januar 2019 auf 365 Franken reduziert. Gestützt auf eine Tarifüberprüfung senkt nun der Bundesrat die Abgabe erneut, und zwar auf 335 Franken pro Jahr. Die Abgabe für Kollektivhaushalte, zu denen beispielsweise Alters- und Pflegeheime sowie Studentenwohnheime gehören, beläuft sich neu auf 670 Franken statt 730 Franken. Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV erhalten, sind weiterhin von der Abgabe befreit.
Der Bundesrat kann die Tarife senken, weil die Zahl der abgabepflichtigen Haushalte stärker zugenommen hat als ursprünglich angenommen worden ist. Zudem haben sich weniger Haushalte von der Abgabepflicht befreit (Opting-out). Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird die Abgabetarife im Jahr 2022 erneut überprüfen.
Auch die Wirtschaft erfährt eine Entlastung
Weiter entschied der Bundesrat, die Tarifstruktur für die Unternehmen zu verfeinern. Statt bisher 6 hat er neu 18 Tarifstufen definiert. Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 500’000 Franken bleiben weiterhin von der Abgabe ausgenommen.
In der tiefsten Stufe zahlen Firmen mit einem Umsatz von 500’000 Franken bis 749’999 Franken künftig eine Abgabe von 160 Franken, was einer Entlastung von 205 Franken entspricht. Für rund 93 Prozent der Unternehmen wird die Abgaberechnung ab 2021 sinken. Insgesamt werden die Unternehmen um 53,3 Millionen Franken entlastet. Einzig die grossen Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als einer Milliarde werden höher belastet. Damit berücksichtigt der Bundesrat die Empfehlung des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) zur Unternehmensabgabe für Radio und TV. In seinem Entscheid vom 5. Dezember 2019 hatte das BVGer die sechs Tarifstufen als zu schematisch erachtet.
Mit der Verfeinerung der Tarifstruktur steuern die Unternehmen noch 11,7 Prozent an die Radio- und Fernsehabgabe bei. Schon heute bezahlen rund drei Viertel der Unternehmen gar keine Radio- und Fernsehabgabe, weil ihr Jahresumsatz unter der Schwelle von 500’000 Franken liegt.
Teilkompensation der Werbeausfälle
Der Bundesrat hat zudem beschlossen, den Abgabeanteil der SRG um 50 Millionen Franken zu erhöhen. Dies ermöglicht ihr, die rückläufigen Werbeeinnahmen teilweise aufzufangen. Trotzdem rechnet die SRG mit tieferen Gesamteinnahmen und muss weitere Sparmassnahmen umsetzen. Der Abgabeanteil der SRG liegt damit künftig bei 1,25 Milliarden Franken.
Die privaten Radio- und Fernsehstationen mit Konzession und Abgabeanteil erhalten wie bisher 6 Prozent der Einnahmen aus der Abgabe, womit der Spielraum gemäss RTVG ausgeschöpft wird. Aufgrund der leicht höheren Einnahmen stehen mit diesen 6 Prozent auch den privaten Radio- und Fernsehveranstaltern mehr Mittel zur Verfügung.
Mehr Unterstützung für die Keystone-SDA-ATS AG möglich
Seit dem 1 Januar 2019 beteiligt sich der Bund mit maximal 2 Millionen Franken an den ungedeckten Kosten der förderberechtigten Dienstleistungen der Keystone-SDA-ATS. Neu wird der Plafond auf 4 Millionen Franken angehoben, was es ermöglichen soll, auf gravierende Marktentwicklungen zu reagieren.
Empfehlungen des Preisüberwachers
Der Preisüberwacher begrüsst in seiner Stellungnahme vom 10. März 2020 die Senkung der Radio- und Fernsehabgabe ab 2021 und empfiehlt, sie in zwei Jahren wiederum einer Überprüfung zu unterziehen. Gegen das Abgabesystem als solches hat er keine Einwände. Im Vergleich mit dem früheren System sieht er Vorteile in den tieferen Erhebungskosten, der Einfachheit und der Effizienz. Er ist auch der Meinung, dass die Unternehmen ihren Teil zu einem funktionierenden und unabhängigen Rundfunksystem beizutragen haben.
Der Preisüberwacher erwartet, dass die Höhe der Planungsreserve von 65 Millionen Franken bei der nächsten Tarifüberprüfung neu bewertet wird und sieht darin die Möglichkeit einer weiteren Tarifsenkung für 2023 und 2024.
Überprüfung des Abgabesystems
Der Bundesrat hat ausserdem das System der Radio- und Fernsehabgabe einer Überprüfung unterzogen und sich dabei auf die Erfahrungen und Ergebnisse des ersten Abgabejahres 2019 gestützt. Zu dieser Überprüfung hatte er sich 2017 bei seinem Entscheid zur Einführung der neuen Abgabe verpflichtet. Der Bundesrat kommt nun zum Schluss, dass weder bei der Haushaltabgabe noch bei der Unternehmensabgabe Änderungen des Systems nötig sind. Einzige Ausnahme bildet die erwähnte neuen Tarifstruktur bei der Unternehmensabgabe.
Höhere Debitorenausfälle erwartet
Aufgrund der Coronavirus-Krise wird erwartet, dass in den Jahren 2020 und 2021 die Debitorenausfälle bei der Haushalt- wie auch Unternehmensabgabe höher ausfallen werden als bisher. Diese Ausfälle werden mit einem Abbau des Überschusses finanziert.
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