News
Hypothekarischer Referenzzinssatz bei Mietverhältnissen bleibt bei 1,25 Prozent
Der hypothekarische Referenzzinssatz beträgt 1,25 Prozent und verbleibt damit auf demselben Stand wie der letztmals publizierte Satz. Dieser gilt für die Mietzinsgestaltung in der ganzen Schweiz
Der Referenzzinssatz stützt sich auf den vierteljährlich erhobenen volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er wird in Viertelprozenten publiziert. Der Durchschnittszinssatz, der mit Stichtag 31. Dezember 2022 ermittelt wurde, ist gegenüber dem Vorquartal von 1,18 Prozent auf 1,33 Prozent gestiegen. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz beträgt somit kaufmännisch gerundet weiterhin 1,25 Prozent. Er bleibt auf diesem Niveau, bis der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.
Der Referenzzinssatz liegt seit 3. März 2020 bei 1,25 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Falls der Mietzins im einzelnen Mietverhältnis jedoch nicht auf dem aktuellen Referenzzinssatz von 1,25 Prozent basiert, besteht ein Senkungsanspruch, der sich auf eine vorher entstandene Reduktion des Referenzzinssatzes stützt. Ferner können weitere eingetretene Kostenänderungen (im Umfang von 40 Prozent der Veränderung des Landesindexes der Konsumentenpreise, Veränderung der Unterhaltskosten) zu einem Anpassungsanspruch führen, der gegebenenfalls im Rahmen der Berechnung der Mietzinssenkung zu berücksichtigen ist.
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrunde liegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO unter www.referenzzinssatz.admin.ch bekannt gegeben. Ferner wird die Öffentlichkeit jeweils mit einer Medienmitteilung informiert. Die nächste ist für den 1. Juni 2023 vorgesehen.
Für die Mietzinsgestaltung wird in der ganzen Schweiz seit 10. September 2008 auf einen einheitlichen hypothekarischen Referenzzinssatz abgestellt. Dieser trat an die Stelle des in den einzelnen Kantonen früher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken. Die Rechtsgrundlage bildet Artikel 12a der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG).
Weitere aus News
E-Diaspora
-
Paris
Der Kosovo präsentiert sich in Paris mit Fokus auf Kultur, Tourismus und das Potenzial des Landes Der Kosovo präsentiert sein kulturelles und touristisches Potenzial in Paris... -
Das Ensemble “Vatra” bringt albanische Atmosphäre zum “Albanifest” in Winterthur -
Bad Vöslau, Österreich: Der Bildhauer Destan Gashi eröffnet seine Skulpturenausstellung im Freien -
ABSM hat das Semester mit dem “Sommer Apéro 2026” in Basel erfolgreich abgeschlossen -
Suedi
Aida Birinxhiku zählt zu den einflussreichsten Persönlichkeiten der schwedischen Politik
Leben in der Schweiz
-
20 Jahre Vali Ranch: Ein Traum, der zu einem bekannten Touristenziel im Kosovo wurde In einer Zeit, in der der Tourismus im Kosovo zunehmend an Bedeutung gewinnt, feiert Vali Ranch... -
Ylfete Fanaj wird zur Vizepräsidentin der Regierung des Kantons Luzern gewählt -
Die Aare in Bern erreicht eine Rekordtemperatur für den Monat Juni -
Die Schweiz verhandelt mit mehreren Staaten über ein neues Luftverteidigungssystem -
Ilirët bringen den albanischen Geist zum Fest der Farben in Aigle.










