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Abkommen über soziale Sicherheit mit Kosovo soll unterzeichnet werden
Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für die Unterzeichnung eines Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Kosovo. Damit wurde ein weiteres Etappenziel zur Schaffung einer neuen rechtlichen Grundlage für die Koordination der Sozialversicherungen zwischen den beiden Staaten erreicht.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. März 2018 das Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit Kosovo gutgeheissen, das die beiden Parteien ausgehandelt haben. Gleichzeitig ermächtigte er Bundespräsident Alain Berset zur Unterzeichnung des Abkommens. Das EDI wird nach der Unterzeichnung eine Botschaft an die eidgenössischen Räte überweisen. Das Abkommen tritt erst nach der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten in Kraft.
Der Bundesrat hat grünes Licht gegeben für die Unterzeichnung eines Abkommens über soziale Sicherheit zwischen der Schweiz und Kosovo. Damit wurde ein weiteres Etappenziel zur Schaffung einer neuen rechtlichen Grundlage für die Koordination der Sozialversicherungen zwischen den beiden Staaten erreicht.
Inhaltlich entspricht das neue Abkommen den anderen von der Schweiz abgeschlossenen Sozialversicherungsabkommen und richtet sich nach den internationalen Standards zur Koordination der Systeme der sozialen Sicherheit. Es koordiniert insbesondere die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliditätsvorsorge der Vertragsstaaten, in der Schweiz also die AHV und IV, um mögliche Nachteile oder Diskriminierungen von Angehörigen des einen oder anderen Staates zu vermeiden. Entsprechend gewährleistet das Abkommen eine weitgehende Gleichbehandlung der Versicherten und ermöglicht wieder die Auslandzahlung der Renten an Staatsangehörige Kosovos. Es sieht zudem eine Klausel zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbräuchen vor.
Das mit dem früheren Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen wird im Verhältnis zu Kosovo seit dem 1. April 2010 nicht mehr angewendet. Kosovo ist der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem keine vertraglichen Beziehungen im Sozialversicherungsbereich bestehen. Kosovarische Staatsangehörige erhalten daher derzeit schweizerische AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland ausbezahlt. Nachdem Kosovo seine Gesetzgebung im Sozialversicherungsbereich seit 2010 massgeblich entwickelt und eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut hatte, erteilte der Bundesrat am 16. November 2016 dem EDI ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein neues Abkommen. Die Verhandlungen wurden im Sommer 2017 abgeschlossen.
Das EDI wird nach der Unterzeichnung des Abkommens durch Bundespräsident Alain Berset, für die noch kein Termin feststeht, eine Botschaft zuhanden des Parlaments erarbeiten. Das neue Sozialversicherungsabkommen tritt erst nach der Genehmigung durch die Parlamente beider Staaten in Kraft.
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