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Armee stellt dem SEM zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung
Das SEM hat zusammen mit der Armee die Zahl der Unterbringungsplätze seit dem Frühjahr bereits von 5000 auf mehr als 9000 Betten erhöht und zusätzliches Personal für Betreuung und Sicherheit rekrutiert
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet bis Ende Jahr mit rund 75 000 Schutzsuchenden aus der Ukraine und rund 24 000 Asylgesuchen. Das SEM hat zusammen mit der Armee die Zahl der Unterbringungsplätze seit dem Frühjahr bereits von 5000 auf mehr als 9000 Betten erhöht und zusätzliches Personal für Betreuung und Sicherheit rekrutiert. Um die Unterbringung und Betreuung der Schutz- und Asylsuchenden in den nächsten Monaten weiterhin sicherstellen zu können, sind aber zusätzliche Ressourcen erforderlich.
Handlungsbedarf besteht insbesondere bei der Unterbringung. Das SEM benötigt mittelfristig voraussichtlich rund 3000 zusätzliche Plätze. Die Armee stellt durch die örtliche Verschiebung von Rekruten- und Kaderschulen sowie von Wiederholungskursen rund 2100 Unterkunftsplätze zur Verfügung. Diese Kapazität lässt sich mit geeigneten Verdichtungsmassnahmen weiter bis auf rund 2700 Plätze steigern.
Unterkünfte und Personal
Die Armee stellt dem SEM daher in einer ersten Phase Unterkunftsplätze auf den Waffenplätzen Freiburg (demnächst), Bure (ab Anfang 2023) und Dübendorf (ab Anfang 2023) zur Verfügung, gefolgt von zusätzlichen Unterkünften auf den Waffenplätzen Thun und St. Luzisteig (beide Standorte ab Februar 2023). Der Ausbildungsbetrieb der Armee wird dadurch nicht eingeschränkt.
Für die Einrichtung, Verwaltung und den Betrieb dieser Unterkünfte braucht es zusätzliches Personal, ebenso für die medizinische Versorgung und Betreuung der Asyl- und Schutzsuchenden. Aufgrund des Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt kann nicht genügend Personal rekrutiert werden. Für die Betreuung stehen bereits bis zu 140 Zivildienstleistende zur Verfügung. Zusätzlich kann das SEM nun gemäss dem Beschluss des Bundesrats je nach tatsächlichem Bedarf auf die Unterstützung von bis zu 500 Angehörigen der Armee zurückgreifen, wobei diese gestaffelt zum Einsatz kommen. Sie werden das SEM bei der Einrichtung und dem Betrieb der zusätzlich zur Verfügung gestellten militärischen Infrastrukturen sowie beim Transport von Asyl- und Schutzsuchenden unterstützen.
Über den Umfang und die Verteilung der jeweils benötigten Armeeangehörigen entscheidet die Staatssekretärin für Migration zusammen mit der Armee. Die angeforderten Leistungen werden von Durchdienern oder Formationen erbracht, die ordentlich im Dienst sind. Die Angehörigen der Armee werden keine Aufgaben im Sicherheitsbereich übernehmen. Der Zivilschutz bleibt den Kantonen als Instrument vorbehalten.
Vereinfachte Beschaffung
Um die Einrichtung und die Betriebsbereitschaft der zusätzlichen Unterkünfte sicherstellen zu können, ist eine direkte freihändige Beschaffung der dafür erforderlichen Güter und Dienstleistungen unumgänglich. Es geht dabei einerseits um das für die Einrichtung der Unterkünfte benötigte Material (Betten, Bettwaren, Schränke, zusätzliche Heizanlagen, Sanitärcontainer etc.). Andererseits muss die Grundversorgung der untergebrachten Personen in den Bereichen, Verpflegung, Gesundheit, Hygiene, Bekleidung und Betreuung sichergestellt werden. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat das SEM ermächtigt, die erforderlichen Güter und Dienstleistungen direkt freihändig am Markt zu beschaffen.
Bund beurteilt Lage fortlaufend und koordiniert sich mit den Kantonen
Das SEM überprüft und beurteilt die Lage regelmässig und informiert im Sonderstab Asyl die Kantone und weiteren Partner über die Entwicklungen. Nicht mehr benötigte militärische Infrastrukturen gibt das SEM laufend an die Armee zurück.
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