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Asylstatistik Juni 2021
Im Juni 2021 wurden in der Schweiz 1370 Asylgesuche eingereicht, 341 mehr als im Vormonat (+33,1 %). Gegenüber Juni 2020, der teilweise vom europaweiten Lockdown aufgrund von Covid-19 geprägt war, ist die Zahl der Asylgesuche um 764 gestiegen und liegt wieder im Bereich der Werte vor der Pandemie
Von den 1370 im Juni gestellten Gesuchen waren 926 Primärgesuche (Mai 2021: 649 Primärgesuche). Die fünf wichtigsten Herkunftsländer bei den Primärgesuchen im Juni 2021 waren: Afghanistan (257, +14), Türkei (154, +87), Algerien (84, +50) sowie Marokko (55, +24) und Irak (51, +26). Personen, welche ein Primärgesuch stellen, tun dies unabhängig von anderen Personen, die bereits um Schutz ersucht haben. Im Gegensatz dazu ist ein Sekundärgesuch die Folge eines bereits registrierten Asylgesuchs (beispielsweise Geburten, Familiennachzug oder Mehrfachgesuch).
Das Staatssekretariat für Migration SEM erledigte im Juni 2021 insgesamt 1209 Asylgesuche: Es wurden 233 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 167 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 392 Personen erhielten Asyl und 306 wurden im Rahmen der erstinstanzlichen Erledigungen vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle nahm im Vergleich zum Vormonat um 216 auf 2936 zu.
Im Juni haben 216 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen oder wurden in ihr Herkunftsland oder einen Drittstaat rückgeführt. Die Schweiz hat bei 385 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 135 Personen konnten im selben Zeitraum in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um Übernahme von 251 Personen ersucht und 138 Personen wurden der Schweiz überstellt.
Resettlement-Programm
Im Rahmen des Resettlements sind im Juni 2021 59 Personen in die Schweiz eingereist. Der Bundesrat entscheidet alle zwei Jahre über ein Resettlement-Programm. Für die Jahre 2020 und 2021 sowie 2022 und 2023 hat er beschlossen, total je maximal 1600 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufzunehmen, die sich in einer prekären Lage in Erstaufnahmeländern befinden. Das Programm 2022-2023 umfasst zusätzlich ein Kontingent von bis zu 300 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des vorhergehenden Programms aufgenommen werden konnten.
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