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Bekämpfung des Hooliganismus: Der Bund will die Kantone stärker unterstützen

Der Bericht legt die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen, Sportverbän-den und -vereinen bei der Bekämpfung von gewaltsamen Ausschreitungen an-lässlich von Sportveranstaltungen detailliert dar

Anlässlich seiner Sitzung vom 22. Juni 2022 hat der Bundesrat den Bericht in Erfüllung des Postulats «Bekämpfung des Hooliganismus» verabschiedet. Der Bericht legt die Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen, Sportverbän-den und -vereinen bei der Bekämpfung von gewaltsamen Ausschreitungen an-lässlich von Sportveranstaltungen detailliert dar. Er bestätigt auch den Willen des Bundes, die Kantone stärker zu unterstützen. Dies soll insbesondere durch die Weiterentwicklung des Informationssystems HOOGAN geschehen.

Gewaltsame Ausschreitungen anlässlich von Sportveranstaltungen stellen eine Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Um dieses Phänomen zu bekämpfen, hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats den Bundesrat mit dem Postulat 19.3533 «Bekämpfung des Hooliganismus» beauftragt zu prüfen, in welcher Form die Bekämpfung des Hooliganismus durch den Bund besser koordiniert, unterstützt und gefördert werden kann. Nun hat der Bundesrat den Bericht verabschiedet.

Weiterentwicklung von HOOGAN zur Unterstützung der Kantone

Der Bericht legt die Verteilung der Zuständigkeiten detailliert dar. Er betont den Willen des Bundes, die Kantone stärker zu unterstützen, insbesondere durch die Weiterentwicklung des Informationssystems HOOGAN. Dieses System enthält Daten von Personen, die sich bei Sportveranstaltungen in der Schweiz und im Ausland gewalttätig verhalten haben und gegen die eine Massnahme verhängt wurde.

Dank der Weiterentwicklung des HOOGAN-Systems erhalten die Kantone und Sportvereine eine Risikoanalyse für Spiele. Basierend darauf können sie die erforderlichen polizeilichen Massnahmen festlegen. Die Verbesserungen sehen auch bei den Eingangskontrollen der Stadien mehr Überprüfungen in HOOGAN vor. So kann bereits vor dem Betreten des Stadions festgestellt werden, ob gegen eine Person polizeiliche Massnahmen verhängt worden sind.

Darüber hinaus verlangt der Bundesrat von den Kantonen und Sportvereinen, dass sie ihre Verantwortung aktiv wahrnehmen. Kontrollmechanismen müssen angewendet werden, darunter operative Spielbesuche. Zusätzlich kann fedpol bei den Polizeibehörden der Kantone beantragen, ein Rayonverbot gegen gewalttätige Personen zu erlassen.

Schliesslich, erinnert der Bericht daran, dass der Bund über fedpol die Kantone und Sportvereine bereits unterstützt, indem er beispielsweise die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnerdiensten sicherstellt. Der Bund ergreift ebenfalls konkrete Massnahmen, insbesondere in Form von Ausreise- und Einreiseverboten gegen gewalttätige Fans.