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Berufungsgericht entscheidet: Aktivisten von Vetëvendosje müssen weiter im Hausarrest bleiben
Vier Aktivisten der Bewegung Vetëvendosje, denen Terrorismus vorgeworfen wird, müssen weiter im Hausarrest bleiben, entschied das Berufungsgericht. Die Aktivisten sind auch Kandidaten für Abgeordnete im kosovarischen Parlament bei den anstehenden Wahlen am 11. Juni 2017.
![](https://www.albinfo.ch/wp-content/uploads/2017/06/lvvv-476x396.jpg)
Das Berufungsgericht ordnete an, dass die vier Aktivisten der Bewegung Vetëvendosje weiter im Hausarrest bleiben müssen. Ihnen wird vorgeworfen, Handgranaten gegen das kosovarische Parlament geworfen zu haben. Die Verteidigung konnten das Gericht also nicht davon überzeugen, dass die Verdächtigen unschuldig sind.
Die Verdächtigen Frashër Krasniqi, Adea Batusha, Atdhe Arifi und Egzon Haliti bleiben weiter unter Arrest, bis der Prozess gegen sie starten kann. In dieser Gruppe der Verdächtigen war auch Astrit Dehari, der unter sehr verdächtigen Umständen im Untersuchungsgefängnis in Prizren starb.
Der Anwalt Tomë Gashi sagte, er habe den Fall vor dem Berufungsgericht gebracht, denn es ist sehr ungerecht, dass die genannten Personen weiter in Haft bleiben. Sie sind auch Kandidaten für Abgeordnete der Bewegung Vetëvendosje! für das kosovarische Parlament bei den anstehenden Parlamentswahlen am 11. Juni 2017. Sie werden also daran gehindert, dass sie Wahlkampf machen können.
Am 4. August 2016 wurden gegen das Gebäude des kosovarischen Parlaments Handgranaten geworfen. Die Polizei verhaftete die 6 Aktivisten von Lëvizja Vetëvendosje! Einer von ihnen wurde wieder frei gelassen, während Astrit Dehari im Gefängnis von Prizren starb. Gemäss offizieller Darstellung hat Astrit Dehari Selbstmord begangen. Lëvizja Vetëndosje! sowie Rechtsmediziner sind überzeugt, dass Dehari im Gefängnis umgebracht worden ist. Die vier Verdächtigen bestehen darauf, dass sie unschuldig sind und dass der Prozess politisch motiviert ist.
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