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Bessere Integration von Flüchtlingen in die Wirtschaft
Von den anerkannten Flüchtlinge und den vorläufig Aufgenommenen wird erwartet, dass sie ihren Beitrag leisten, um rasch arbeitsmarkt- oder ausbildungsfähig zu werden
Staatssekretär Mario Gattiker hat dem ehemaligen Sonderbotschafter für Migrationsfragen, Eduard Gnesa, ein Mandat als Beauftragter für Flüchtlinge und Wirtschaft übertragen. Eduard Gnesa wird während sechs Monaten private Unternehmen und Wirtschaftsverbände über die Einsatzmöglichkeiten von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen informieren. Das Ziel ist, auch diesen Personen geeignete Arbeits- und Lehrstellenplätze zur Verfügung zu stellen und sie so gewinnbringend für alle in die Arbeitswelt zu integrieren.
In den letzten Jahren ist die Zahl der anerkannten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen, welche längerfristig in der Schweiz bleiben, stark angestiegen. Viele sind jung und haben berufliche Potenziale, die zurzeit nicht genügend genutzt werden. Bund und Kantone haben den Handlungsbedarf erkannt und bereits zusätzliche Massnahmen zur beruflichen Integration ergriffen. Von den anerkannten Flüchtlinge und den vorläufig Aufgenommenen wird erwartet, dass sie ihren Beitrag leisten, um rasch arbeitsmarkt- oder ausbildungsfähig zu werden. Der Einstieg in die Arbeitswelt kann jedoch nur gelingen, wenn für Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene sowie für andere Personen auch, welche die Integration in den Arbeitsmarkt nicht auf Anhieb schaffen, genügend Lehr- und Arbeitsplätze zur Verfügung stehen. Dies ist heute noch nicht der Fall. Es gilt deshalb, für diese Menschen mittelfristig zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen gehören zum inländischen Arbeitskräfte-Potenzial. Können sie in die Arbeitswelt integriert werden, müssen weniger Arbeitnehmende im Ausland rekrutiert werden.
Der Beauftragte für Flüchtlinge und Wirtschaft hat die Aufgabe, Betriebe und Verbände über die Einsatzmöglichkeiten von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu informieren und zu sensibilisieren. Das Mandat ist auf ein halbes Jahr befristet. Anschliessend soll eine Bilanz gezogen und über das weitere Vorgehen entschieden werden.
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