News
Bundesrat beschliesst neue Sicherheitsstandards für Fahrzeuge
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 verbesserte Sicherheitsstandards für Fahrzeuge beschlossen. Im Einklang mit den europäischen Zulassungsbestimmungen müssen neue Fahrzeuge mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden. Verbesserte Karosserieelemente erhöhen zudem die Sicherheit von Fahrzeuginsassen, Fussgängerinnen und Fussgänger. Die Vorschriften treten am 1. April 2024 in Kraft.
Mit seinem Entscheid stellt der Bundesrat sicher, dass neue Fahrzeuge in der Schweiz mit den aktuellsten Sicherheitssystemen ausgerüstet sind. Insbesondere müssen neue Fahrzeuge mit einem Unfalldatenschreiber und neuen Fahrassistenzsystemen ausgerüstet werden. Die Systeme dienen zum Beispiel der Warnung vor Müdigkeit oder Ablenkung, zur automatischen Notbremsung bei Gefahr oder zur Unterstützung beim Rückwärtsfahren und beim Abbiegen. Der Schutz persönlicher Daten ist sichergestellt, die Änderungen sind mit dem Schweizer Datenschutzgesetz abgestimmt.
Verbessert wird auch der Schutz von Fahrradfahrenden, Fussgängerinnen und Fussgänger und Fahrzeuginsassen. So werden verbesserte Karosserieelemente obligatorisch, die zum Beispiel bei einem Unfall für einen weniger harten Aufprall sorgen. Auch das direkte Sichtfeld für Fahrerinnen und Fahrer schwerer Motorfahrzeuge soll verbessert werden, so dass sie Personen neben oder vor dem Fahrzeug besser sehen können. Für Reisecars und Busse werden erhöhte Anforderungen an Überroll- und Brandschutz eingeführt.
Diese Änderungen verbessern die Sicherheit auf den Strassen weiter. Der Bundesrat verhindert auch Handelshemmnisse, da die neuen Massnahmen mit internationalen Entwicklungen abgestimmt sind. Für direkt importierte Fahrzeuge gewährt der Bundesrat eine angemessene Übergangsfrist.
Der Bundessrat hat auch die Vorschriften und Einteilungskriterien für Arbeitsfahrzeuge wie Kranwagen, Pflanzenschutzspritzen, Holzerntemaschinen sowie Spezialgeräte für die Pflege von Bepflanzungen an den Stand der Entwicklung angepasst. Sie dürfen neu unter bestimmten Voraussetzungen Stoffe des Arbeitsprozesses, Verbrauchsmaterial oder benötigte Hilfsmittel transportieren.
Das Revisionspaket beinhaltet zudem Anpassungen, die von den kantonalen Vollzugsbehörden oder von Branchenorganisationen vorgeschlagen wurden. Darunter fallen z. B. Erleichterungen beim Umbau auf Elektroantrieb oder Erleichterungen bei der Nachprüfung von nicht vom Hersteller genehmigten Zubehörfelgen.
E-Diaspora
-
Alle Zweifel bezüglich Antisemitismus sind ausgeräumt, “Baba News” kann die Durchführung der Kurse fortsetzen An der Spitze dieses Medienportals stehen zwei Albanerinnen: Albina Muhtari (Chefredakteurin) und Merita Shabani (stellvertretende Chefredakteurin)...
-
Botschaft des Kosovo in Bern, Empfang zum Unabhängigkeitstag und zum Jubiläum der UÇK-Epopöe
-
Duffeyz im Rückspiegel: Von der Lehrabbrecherin zur Bachelor-Absolventin für Design
-
Multimedia-Künstler Shuk Orani präsentiert seine persönliche Ausstellung “EXPERIENCE”
-
Einheit in Vielfalt: swissalbs setzt auf Expansion und Kooperation mit neuem Vorstand
Leben in der Schweiz
-
Nationale Aktionstage Behindertenrechte vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024 Die Schweiz feiert 20 Jahre Behindertengleichstellungsgesetz und 10 Jahre UNO-Behindertenrechtskonvention. Überall finden Aktionen für die Bevölkerung...
-
Asylstatistik März 2024
-
IC Forum 2024: 1000 Menschen kommen in Basel zum Thema Frieden zusammen
-
Schweiz organisiert Konferenz zum Frieden der Ukraine
-
Schweiz übernimmt Transportkompanie der KFOR in Kosovo