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Coronavirus: Bundesrat lanciert wirtschaftspolitische Transitionsstrategie
Gemäss 3-Phasen Modell des Bundesrates sind keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr notwendig, sobald alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft sind
Dank der Entspannung der epidemiologischen Situation konnten in den vergangenen Monaten weitgehende Öffnungsschritte vollzogen werden, weitere sind geplant. Gemäss 3-Phasen Modell des Bundesrates sind keine starken gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen mehr notwendig, sobald alle impfwilligen erwachsenen Personen vollständig geimpft sind. Damit wird eine weitgehende Aufhebung der noch verbleibenden Einschränkungen für Wirtschaft und Gesellschaft greifbar.
Nach den Öffnungsschritten Anfang März hat in der Binnenwirtschaft wie erwartet eine zügige Erholung begonnen. Auch die Aussichten für die Weltwirtschaft und damit für die Schweizer Exportwirtschaft haben sich verbessert. Die Expertengruppe des Bundes erwartet für 2021 ein deutlich überdurchschnittliches Wirtschaftswachstum von 3,6%. Die Arbeitslosenquote dürfte weiter zurückgehen und im Jahresschnitt bei 3,1% zu liegen kommen. Für 2022 prognostiziert die Expertengruppe eine Fortsetzung der Erholung. Die Wirtschaft sollte erneut überdurchschnittlich stark wachsen.
Um die erwartete wirtschaftliche Erholung zu begleiten, hat der Bundesrat am 18. Juni 2021 die Inhalte einer wirtschaftspolitischen Transitionsstrategie mit den folgenden drei Pfeilern verabschiedet: Normalisierung, Begleitung der Erholung und Revitalisierung.
Normalisierung der Wirtschaftspolitik parallel zu den Öffnungsschritten
Mit den weiteren Öffnungsschritten sollen auch die ausserordentlichen wirtschaftlichen Stützungsmassnahmen wie im Covid-19 Gesetz vorgesehen schrittweise auslaufen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Hilfen abrupt enden.
Der Corona-Erwerbsersatz und die Hilfen im Kultur- und Sportbereich stehen bis Ende 2021 zur Verfügung. Bei den ausserordentlichen Massnahmen der Kurzarbeitsentschädigung ist beabsichtigt, die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate und damit über das Jahresende hinaus zu erhöhen. Zudem soll die Gültigkeit des summarischen Verfahrens und der Ansprüche von Lernenden, von Arbeitnehmenden auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen und von Personen in befristetem Arbeitsverhältnissen bis Ende September 2021 verlängert werden. Schliesslich hat der Bundesrat beschlossen, mit punktuellen Anpassungen der Härtefallverordnung den Kantonen die Möglichkeit zu geben, besonders betroffene Unternehmen stärker zu unterstützen. Um erneute Einschränkungen vorzubeugen, wird der Bundesrat seine Arbeiten zur weiteren Durchimpfung der Bevölkerung, im Bereich Testen und Contact Tracing sowie zur Beschaffung von Arzneimittel konsequent fortführen.
Erholung der Wirtschaft mit bewährten Instrumenten begleiten
Bei gewissen Unternehmen könnte eine verstärkte Notwendigkeit zur Anpassung bestehen. Der Bundesrat will diese durch die Stärkung bewährter Instrumente begleiten. Bereits im Herbst 2020 hat er das Impulsprogramm «Innovationskraft Schweiz» von Innosuisse lanciert. Ende Sommer will er erste Eckpunkte des «Recovery-Programms» für den Tourismus festlegen. Für die Veranstaltungsbranche besteht zwischen Juni 2021 und April 2022 mit dem «Schutzschirm für Publikumsanlässe» eine Massnahme, welche die Planungssicherheit für Organisatoren von Grossveranstaltungen erhöht. In der Arbeitslosenversicherung stehen mit den arbeitsmarktlichen Massnahmen der Kantone bewährte Massnahmen zur Verfügung, um Arbeitslose bei der Stellensuche wirksam zu unterstützen.
Langfristiges Wachstumspotenzial erhöhen und Wirtschaft revitalisieren
Verschiedene laufende Vorlagen könnten die Erholung in den nächsten Jahren nachhaltig stärken. Dazu zählen bspw. die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital oder die Abschaffung der Industriezölle. Schliesslich will der Bundesrat die Chancen der Digitalisierung mit über 90 laufenden Massnahmen des Aktionsplans «Digitale Schweiz» nutzen. Dazu gehört zum Beispiel der weitere Ausbau des One-Stop-Shops «EasyGov.swiss» für Unternehmen.
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