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Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Assistenzdienst der Armee

Zur Bewältigung der Krise im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Bundesrat am 6. März 2020 einen Assistenzdienst der Armee beschlossen. Der Entscheid umfasste zunächst bis zu 800 Armeeangehörige und wurde am 16. März 2020 aufgrund der Lageentwicklung auf bis zu 8000 Armeeangehörige erhöht

Der Bundesrat hat im März den Assistenzdienst der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden beschlossen. Die Armee unterstützt die zivilen Behörden auf deren Gesuch hin. Über den laufenden Assistenzdienst der Armee muss nun auch noch das Parlament befinden. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft und den Entwurf eines Bundesbeschlusses in seiner Sitzung vom 22. April 2020 verabschiedet. Zudem wurde beschlossen, dass Armeeangehörige für den Assistenzdienst, dessen Dauer über den für das laufende Jahr vorgesehenen Ausbildungsdienst hinausgeht, den vollen Erwerb erhalten. Die Diensttage werden in der Länge von maximal zwei Wiederholungskursen angerechnet.

Zur Bewältigung der Krise im Zusammenhang mit dem Coronavirus hat der Bundesrat am 6. März 2020 einen Assistenzdienst der Armee beschlossen. Der Entscheid umfasste zunächst bis zu 800 Armeeangehörige und wurde am 16. März 2020 aufgrund der Lageentwicklung auf bis zu 8000 Armeeangehörige erhöht. Diese können bis Ende Juni zur Unterstützung der zivilen Behörden eingesetzt werden. Weil das Aufgebot über 2000 Armeeangehörige umfasst und länger als drei Wochen dauert, muss die Bundesversammlung den Einsatz in der nächsten Session genehmigen. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments den Entwurf eines Bundesbeschlusses und die dazugehörige Botschaft verabschiedet.

Einsatz hauptsächlich in Spitaleinrichtungen und an der Landesgrenze
Die Armeeangehörigen unterstützen in erster Linie das zivile Gesundheitswesen. Die Sanitäts- und Spitalsoldaten verfügen über eine militärische Ausbildung, die vom Roten Kreuz anerkannt ist. Sie entlasten das Pflegepersonal beispielsweise in der Grundpflege, in der Überwachung von Patientinnen und Patienten, bei der Durchführung von Diagnosetests oder bei Transporten. Dies erlaubt es dem zivilen Pflegepersonal, sich stärker auf die Behandlung von schweren Erkrankungen zu konzentrieren. Zudem verstärken Milizangehörige die Armeeapotheke im Zusammenhang mit der Beschaffung medizinischer Ausrüstung sowie das Labor Spiez, um die Kapazitäten bei den Tests zu erhöhen.

Als weiteren Bereich unterstützt die Armee die Sicherheitsbehörden, hauptsächlich die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV). Militärpolizisten der Berufsformationen und dafür geeignete Milizformationen unterstützen die Grenzwache bei der Überwachung von Grenzübergängen und Geländeabschnitten, bei Sicherungsaufgaben im Personenverkehr oder bei der Verkehrskanalisierung. Zudem haben Armeeangehörige auch den Schutz von Botschaften übernommen, um kantonale Polizeikorps zu entlasten.

Sämtliche Einsätze der Armee erfolgen auf ein entsprechendes Gesuch der jeweiligen Kantone oder Behörden auf Bundesebene. Gesuche sind aus sämtlichen Kantonen sowie aus dem Fürstentum Liechtenstein eingegangen.

Finanzierung voraussichtlich aus dem Armeebudget
In der Botschaft legt der Bundesrat dar, wie die durch den Einsatz entstandenen Zusatzkosten finanziert werden. Die definitiven Kosten hängen vom Umfang des Assistenzdienstes ab, also insbesondere davon, wie viele Armeeangehörige aufgeboten werden müssen und wie lange ihr Einsatz dauern wird und können heute nicht beziffert werden. Die Kosten des Einsatzes können voraussichtlich innerhalb des bewilligten Budget des VBS aufgefangen werden. Ist dies nicht der Fall, so wird das VBS einen Nachtragskredit beantragen. Die zusätzlichen Ausgaben bei der Erwerbsersatzordnung werden über das Massnahmenpaket des Eidgenössischen Departements des Innern EDI abgedeckt.

Armeeangehörige im Assistenzdienst erhalten vollen Lohn
Der Bundesrat hat weiter beschlossen, dass die Differenz zwischen der Entschädigung aus der Erwerbsersatzordnung (EO) und dem vollen Erwerb bei Arbeitnehmenden und selbständig Erwerbenden vom Bund übernommen wird. Diese Regelung gilt für die Diensttage, die die Armeeangehörigen über den Ausbildungsdienst hinaus leisten, der für das laufende Jahr vorgesehen war. Dies gilt rückwirkend seit Beginn des Assistenzdienstes ab dem 6. März 2020. Der maximale finanzielle Mehraufwand wird auf eine Grössenordnung von gegen 20 Millionen Franken geschätzt. Allerdings dürften die realen Kosten niedriger ausfallen, da die im Bundesratsbeschluss vom 16. März 2020 bis Ende Juni festgelegte Obergrenze von 8000 Armeeangehörige für das Truppenaufgebot gemäss heutiger Planung voraussichtlich nicht ausgeschöpft wird. Die benötigten Finanzmittel können im Rahmen des bestehenden Budgets des VBS aufgefangen werden.

Diensttage werden bis zu zwei Wiederholungskurse angerechnet
Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass der Einsatz im Assistenzdienst als ordentlicher Wiederholungskurs gilt. Wer mehr Diensttage als einen ordentlichen Wiederholungskurs leistet, erhält bis zu einem zweiten Wiederholungskurs an seine Ausbildungsdienstpflicht angerechnet.