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Der Bundesrat beschliesst Beiträge der Schweiz an den Internationalen Währungsfonds
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 drei finanzielle Beiträge an den Internationalen Währungsfonds (IWF) beschlossen. Die Beiträge dienen der Sicherstellung der regulären Mittel des IWF, der besonderen Unterstützung der ärmeren Länder bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie, sowie der Entschuldung Somalias
Der IWF spielt eine wichtige Rolle bei der Stabilisierung des internationalen Finanz- und Währungssystems und der globalen Krisenbewältigung. Zur Sicherstellung der regulären Mittel des IWF hat der Bundesrat die Schweizerische Nationalbank (SNB) beauftragt, die bilaterale Kreditlinie zugunsten des IWF über 8,5 Milliarden Franken per 1. Januar 2021 zu erneuern. Mit Inkrafttreten einer bevorstehenden Ressourcenumschichtung im IWF wird sich diese Kreditlinie auf 3,662 Milliarden Franken reduzieren. Der Bund garantiert der SNB die fristgerechte Rückzahlung von Ziehungen des IWF unter der bilateralen Kreditlinie.
Weiter hat der Bundesrat die Botschaft für eine Garantieverpflichtung im Umfang von 800 Millionen Franken für ein Darlehen der SNB an den Treuhandfonds des IWF für Armutsbekämpfung und Wachstum (Poverty Reduction and Growth Trust, PRGT) verabschiedet. Der PRGT ermöglicht die Vergabe von verbilligten IWF-Krediten an ärmere Länder. Damit können akute Wirtschafts- und Finanzprobleme rasch angegangen werden. Gleichzeitig dienen sie der Stärkung des makroökonomischen Rahmens und damit der Förderung von nachhaltigem Wachstum der Länder. Mit dem Beitrag antwortet der Bundesrat auch auf einen dringlichen Appell des IWF zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie.
Schliesslich wird die Schweiz einen Beitrag von insgesamt 10 Millionen Franken an die IWF-Entschuldung Somalias leisten. Dieser Beitrag ist Teil einer breit abgestützten, multilateralen Entschuldungsinitiative von 1996 beziehungsweise 2005, für die sich das Land erst im März 2020 qualifizierte.
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