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Der Bundesrat beschliesst ein Verbot der Hamas per Bundesgesetz

An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament ein Gesetz über das Verbot der Organisation Hamas in der Schweiz zu beantragen. Er hat das EJPD und das VBS beauftragt, einen Entwurf für ein Bundesgesetz auszuarbeiten. Er wurde ausserdem über die Kontrollen der Finanzströme informiert, die das EDA bei den Nichtregierungsorganisationen (NGO), die Partner des Schweizer Kooperationsprogramms für den Nahen Osten sind, durchgeführt hat. Die Verträge von drei palästinensischen NGO werden nicht verlängert. Mit Blick auf die derzeit dramatische Lage in Israel und Gaza ruft der Bundesrat zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts und insbesondere zum Schutz der Zivilbevölkerung auf.

Am 11. Oktober 2023, das heisst vier Tage nach den Terrorangriffen, die von der Hamas aus dem Gazastreifen gegen Zivilistinnen und Zivilisten in Israel verübt wurden, vertrat der Bundesrat die Ansicht, dass die Hamas als terroristische Organisation eingestuft werden sollte. Er beauftragte das EDA, die rechtlichen Optionen für ein Verbot der Organisation zu prüfen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 hat der Bundesrat beschlossen, ein spezifisches Gesetz über ein Verbot der Hamas auszuarbeiten. Er ist der Auffassung, dass diese Option die beste Lösung ist, um auf die seit dem 7. Oktober 2023 im Nahen Osten herrschende Situation zu reagieren. Mit einem solchen Gesetz erhalten die Bundesbehörden die notwendigen Instrumente, um gegen allfällige Aktivitäten der Hamas oder die Unterstützung der Organisation in der Schweiz vorzugehen. Der Bundesrat hat das EJPD und das VBS beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA bis Ende Februar 2024 einen Entwurf für ein Bundesgesetz auszuarbeiten.

Am 11. Oktober 2023 wurde das EDA ausserdem beauftragt, eine detaillierte Analyse der Finanzströme im Zusammenhang mit den Partner-NGO des Kooperationsprogramms für den Nahen Osten 2021–2024 durchzuführen. An seiner Sitzung vom 22. November 2023 wurde der Bundesrat über die Ergebnisse der bisherigen Analysen informiert, die keine Unregelmässigkeiten zeigten, und über die geplanten künftigen Kontrollmassnahmen in Kenntnis gesetzt.

Zudem wurden elf Partner-NGO einer eingehenden Überprüfung unterzogen in Bezug auf die Einhaltung des Verhaltenskodex und der vertraglichen Antidiskriminierungsklausel des EDA. Bei acht NGO wurden keine Unregelmässigkeiten nachgewiesen; ihr Vertragsverhältnis mit dem EDA wird daher weitergeführt. Bei drei NGO wurden jedoch Vertragswidrigkeiten festgestellt, die zur Beendigung der Zusammenarbeit führen.

Schliesslich hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Terroranschläge der Hamas erneut aufs Schärfste verurteilt. Er bedauert zutiefst, dass seit dem 7. Oktober 2023 Tausende Zivilistinnen und Zivilisten in Israel und im gesamten Besetzten Palästinensischen Gebiet ihr Leben verloren haben. Der Bundesrat anerkennt das Recht Israels, seine Verteidigung und Sicherheit sicherzustellen, und erinnert die Parteien an ihre Verpflichtung, die Zivilbevölkerung zu schützen und das humanitäre Völkerrecht einzuhalten. Angesichts der dramatischen humanitären Lage im Gazastreifen betont der Bundesrat die Notwendigkeit, einen ungehinderten humanitären Zugang zu gewährleisten. Zu diesem Zweck braucht es humanitäre Pausen. Am 1. November 2023 beantragte der Bundesrat dem Parlament weitere 90 Millionen Franken für humanitäre Hilfe in der Region. Der Bundesrat erinnert daran, dass die Wiederherstellung eines politischen Rahmens in der Region, der auf einer Zwei-Staaten-Lösung beruht, von entscheidender Bedeutung ist. Nur so können die palästinensische und die israelische Bevölkerung in Frieden, Sicherheit und Würde leben.

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