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Die Debatte über “medizinische Fahrlässigkeit” verschärft sich
In der Schweiz müssen Versicherte auch langwierige Erkrankungen angeben, wenn sie eine Zusatzversicherung, eine Erwerbsausfallversicherung oder eine Lebensversicherung abschliessen wollen. Nun beginnt eine politische Debatte über ein mögliches Recht auf medizinisches Vergessen.
Wer in der Schweiz eine Erwerbsausfallversicherung oder eine Zusatzversicherung bei einer Krankenkasse abschliessen möchte, muss einen Fragebogen ausfüllen. Unter bestimmten Umständen ist dabei die gesamte Krankengeschichte offenzulegen, auch Ereignisse, die viele Jahre oder sogar Jahrzehnte zurückliegen.
Ein Recht auf Vergessen, wie es in anderen Ländern existiert, gibt es in der Schweiz in diesem Bereich nicht. Dieses würde bedeuten, dass nach einer gewissen Zeit eine Krankheit oder ein Unfall nicht mehr angegeben werden müsste.
«Wenn diese Personen keine Zusatzversicherung haben, fragen sie sich, ob sie überhaupt noch eine abschliessen können. Wegen ihrer früheren Krebserkrankung ist dies jedoch oft nicht möglich», erklärt Yves Hochuli, Vizedirektor und Jurist der Krebsliga Waadt, gegenüber Radio Télévision Suisse RTS.
Unterschiedliche Entscheide der Versicherer
Die Reaktionen der Versicherer fallen unterschiedlich aus. Ein Antrag kann ohne Auflagen angenommen werden, mit einem Prämienzuschlag verbunden sein oder eine Vorbehaltsklausel im Falle eines Rückfalls enthalten. Versicherungen können Anträge auch vollständig ablehnen.
Mathilde, Name geändert, hat dies selbst erlebt. Die selbstständige Psychotherapeutin erkrankte vor fünfzehn Jahren im Alter von 30 Jahren an Krebs und glaubte, diese Phase hinter sich gelassen zu haben. Im vergangenen Juli erhielt sie jedoch erneut eine Krebsdiagnose, mit erheblichen gesundheitlichen und finanziellen Folgen.
«Ich hatte einen Einkommensausfall. Nach der Operation am 5. August konnte ich drei Monate lang nur Teilzeit arbeiten. Da ich keine Erwerbsausfallversicherung hatte, musste ich auf meine Ersparnisse zurückgreifen», sagt sie.
Während der Chemotherapie arbeitete sie zeitweise weiter, trotz extremer Erschöpfung. “Ich empfinde das als ungerecht. Fünfzehn Jahre nach der ersten Erkrankung habe ich nicht die gleichen Chancen wie andere Selbstständige. Ich fühle mich diskriminiert.”
Die Sorge bleibt bestehen. “Man muss rund zwei Jahre warten, um sicherzugehen, dass die Chemotherapie gewirkt hat. Wenn vorher etwas passiert, droht erneut ein Einkommensverlust und möglicherweise steht sogar meine Selbstständigkeit auf dem Spiel.”
In mehreren europäischen Ländern ist die Situation anders, schreibt SRF. “Rund zehn EU-Staaten kennen ein Recht auf Vergessen in ihrer Gesetzgebung, darunter Frankreich, Spanien, Italien und Belgien”, sagt Yves Hochuli.
Dort ist der Zugang zu Versicherungen einfacher, da nach einer bestimmten Frist keine Angaben mehr verlangt werden oder frühere Erkrankungen nicht mehr berücksichtigt werden. “Die Schweiz hinkt hinterher”, so Hochuli, berichtet albinfo.ch.
Am 18. Dezember reichte der Walliser Nationalrat Benjamin Roduit eine Motion ein. Er fordert, die Pflicht zur Offenlegung medizinischer Daten beim Abschluss einer Erwerbsausfallversicherung auf fünf Jahre zu begrenzen.
Der Schweizerische Versicherungsverband lehnt dies ab. Er verweist auf risikobasierte Prämien und warnt, dass ein strenges Recht auf Vergessen zu höheren Prämien führen könnte, zum Nachteil aller Versicherten, insbesondere von Menschen mit geringem Einkommen.
Die Debatte hat gerade erst begonnen. Der Bundesrat muss bis Anfang März auf die Motion antworten.
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