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Die Schweiz und Usbekistan unterzeichnen Vereinbarung für die Rückführung eingezogener Gelder
In der Vereinbarung werden die Prinzipien und die Schritte zur Rückführung definiert. Die Gelder sollen der usbekischen Bevölkerung zugutekommen
Die Schweiz und Usbekistan haben eine Rahmenvereinbarung im Hinblick auf die Rückführung eingezogener Gelder nach Usbekistan unterzeichnet. Diese Vereinbarung bezieht sich einerseits auf rund USD 131 Millionen, die im Rahmen eines der Strafverfahren im Zusammenhang mit Gulnara Karimova, der Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten, bereits definitiv eingezogen wurden. Sie bezieht sich andererseits auf Vermögenswerte, die im Rahmen der noch laufenden Strafverfahren zukünftig definitiv eingezogen werden könnten. In der Vereinbarung werden die Prinzipien und die Schritte zur Rückführung definiert. Die Gelder sollen der usbekischen Bevölkerung zugutekommen.
Die Direktorin der Direktion für Völkerrecht, Botschafterin Corinne Cicéron Bühler, hat eine rechtlich nicht verbindliche Rahmenvereinbarung unterzeichnet, die vom Bundesrat genehmigt worden ist. Diese wurde mit Blick auf die Rückführung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte abgeschlossen, welche in der Schweiz eingezogen wurden.
2012 hatte die Bundesanwaltschaft rund 800 Millionen Franken im Rahmen der Strafverfahren im Zusammenhang mit Gulnara Karimova gesperrt. Von dieser Summe sind 2019 rund USD 131 Millionen definitiv eingezogen worden. Die unterzeichnete Vereinbarung definiert den Rahmen für die Rückführung dieser Summe an Usbekistan. Sie erläutert den Rückführungsprozess und legt die Prinzipien für die Rückführung fest. Zu diesen Prinzipien zählen insbesondere:
– Transparenz und Rechenschaftspflicht im Rückführungsprozess;
– Verwendung der Vermögenswerte zur Verbesserung der Lebensbedingungen der usbekischen Bevölkerung;
– Investition der Gelder in Projekte, welche die nachhaltige Entwicklung unterstützen (in Übereinstimmung mit der Agenda 2030 der UNO sowie der Entwicklungsstrategie Usbekistans);
– Einrichten eines Überprüfungsmechanismus (Monitoring);
– Potentieller Einbezug von nichtstaatlichen Akteuren.
Der Rahmenvereinbarung folgend, werden demnächst Verhandlungen über rechtlich verbindliche Verträge zwischen der Schweiz und Usbekistan beginnen. Dabei soll festgehalten werden, dass die Schweiz die gesamten rund USD 131 Millionen zurückführen wird. Zudem werden die konkreten Modalitäten der Rückführung definiert.
Vermögenswerte in der Höhe von über 650 Millionen Franken bleiben im Rahmen der laufenden Strafverfahren im Zusammenhang mit Gulnara Karimova gesperrt. Die unterzeichnete Rahmenvereinbarung wird auch auf die Rückführung von weiteren Vermögenswerten Anwendung finden, die in diesen Strafverfahren in Zukunft definitiv eingezogen werden könnten.
Die Rahmenvereinbarung steht im Einklang mit der Strategie der Schweiz zur Sperrung, Einziehung und Rückführung von Potentatengeldern («Asset Recovery»).
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