Meinungen

Ein kürzlich neu erschienenes Völkerrechtsbuch widmet ein Kapitel dem islamischen Völkerrecht

Mit den «Fehlentwicklungen zum Völkerrecht» publizierte Manfred Küng ein Werk, das den Einstieg in die Grundsätze des Völkerrechts kurzgefasst und verständlich darstellt. In 29 Kapiteln wird auf 358 Seiten ein kritischer Einstieg in die Materie des Völkerrechts angeboten

Im Jahr 1966 publizierte Majid Khadduri in Baltimore (Maryland, USA) sein Buch «The Islamic Law of Nations – Shaybani’s Siyar». Das Werk war bedeutend, weil der Autor das Leben und Werk von Shaybani in der westlichen Literatur nachzeichnete. Shaybani wurde im Jahr 132/750 geboren und wuchs in Kufa im heutigen Irak auf, wo er Jurisprudenz studierte. In seiner Siyar stellte er völkerrechtliche Rechtsregeln zusammen, die ihre Quelle im Koran und in der Sunna hatten.

Schon in einem früheren Beitrag im AlbInfo wurde festgehalten: Seit dreihundert Jahren streiten wir uns in Europa, ob wohl eher der Niederländer Hugo Grotius (1583-1645) oder doch eher die Spanier Francisco de Vitoria (1483-1546) und Francisco Suarez (1548-1617) als Väter des Völkerrechts gelten dürfen. In diesen Streit hat sich Prof. Jean Allain von der Monash University (Australien) eingemischt. In seinem Beitrag (“Acculturation through the Middle Ages: The Islamic Law of Nations and its place in the History of International Law”, in Alexander Orakhelashvili (ed.), Research Handbook on Theory and History of International Law, Edward Elgar Publishing, 2011, pp. 394-407) knüpft er an bestimmte Stellen in Shaybani’s Siyar an. Zwischen 711 und 1492 n.Chr. war al-Andalus der arabische Name für den muslimisch beherrschten Teil der Iberischen Halbinsel. Das Kalifat von Cordoba hatte als führendes kulturelles und wirtschaftliches Zentrum im Mittelmeerraum und in der islamischen Welt gegolten. Nach dem Fall von Cordoba 1236 blieb nur noch das Emirat von Granada bis 1492 als letztes muslimisch beherrschtes Gebiet übrig. Es besteht kein Zweifel daran, dass Shaybani’s Siyar im Kalifat von Cordoba und im Emirat von Granada gelesen und gelehrt wurde. In seinem Beitrag hält es Prof. Jean Allain für plausibel, dass die Spanische Schule mit de Vitoria und Suarez sichere Kenntnis von der Siyar gehabt hatten und dieses Wissen auch an Hugo Grotius in den Spanischen Niederlanden gelangte.

Bloss war es bislang so, dass westliche Autoren aus Nordamerika und Europa bei ihrer Darstellung des Völkerrechts weder auf das Islamische Völkerrecht noch auf die Arbeiten von Majid Khadduri noch auf die Arbeiten von Shaybani Bezug genommen haben. In wissenschaftlicher Hinsicht ist das ungenügend, weil wichtige völkerrechtliche Rechtsquellen in der Siyar dokumentiert sind und zum wissenschaftlichen Handwerk gehört es, dass sich Autoren mit den Quellentexten auseinandersetzen. Die Autoren aus Nordamerika und Europa müssen sich vorwerfen lassen, bei ihren Arbeiten diesen Umständen unzureichend Rechnung getragen zu haben.

Mit den «Fehlentwicklungen zum Völkerrecht» publizierte Manfred Küng ein Werk, das den Einstieg in die Grundsätze des Völkerrechts kurzgefasst und verständlich darstellt. In 29 Kapiteln wird auf 358 Seiten ein kritischer Einstieg in die Materie des Völkerrechts angeboten. Man könnte in guten Treuen gegenüber dem Autor Kritik üben und bemängeln, dass er auf bloss drei Seiten Ausführungen zum Islamischen Völkerrecht gemacht hat und dieses Fachgebiet durchaus eine breitere Darstellung gerechtfertigt hätte. Fairerweise muss man aber auch sagen, dass neben dem Islamischen Völkerrecht auch das Amerikanische Völkerrecht, das Asiatische Völkerrecht und Afrikanische Völkerrecht als regionale Völkerrechtsdisziplinen ebenfalls auf drei bis vier Seiten beschrieben worden sind. Es ist zwar zuzugeben, dass die regionalen Völkerrechte von Afrika, Asien, Amerika und von den islamischen Staaten eine sehr knappe Darstellung erfahren haben. Wir mögen es dem Autor verzeihen, dass er sich mit einer knappen Darstellung begnügte, ging es doch darum, einen summarischen Eindruck zu verschaffen. Aber immerhin muss eines festgehalten werden: es ist höchstwahrscheinlich das erste Werk in der westlichen Fachliteratur, das mit einem selbständigen Kapitel das «Islamische Völkerrecht» thematisiert. Insoweit ist dem Autor zuzubilligen, dass er Geschichte geschrieben hat, weil in seinem Werk, das Islamische Völkerrecht durch westliche Autoren nicht länger ignoriert worden ist.

Buch: Dr. Manfred Küng, Fehentwicklungen im Völkerrecht, 2021