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Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt
Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Schweiz, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Für eine wirksame Umsetzung braucht es das gemeinsame Engagement von Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft. Heute haben sich in Bern an einer nationalen Konferenz über 270 Fachpersonen zu einem Austausch getroffen
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt sind in der Schweiz ein gravierendes Problem: Täglich werden 11 Personen, 9 davon Frauen und Mädchen, in ihrer sexuellen Integrität geschädigt. Rund alle 2 Wochen endet häusliche Gewalt tödlich. Und jährlich sind in der Schweiz rund 27‘000 Kinder und Jugendliche bei Gewalt in Paarbeziehungen mitbetroffen.
Seit dem 1. April 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt Schweizer Recht. Die sogenannte Istanbul-Konvention bestärkt den Bund und die Kantone darin, die bislang getroffenen Massnahmen konsequent umzusetzen sowie weiteren Handlungsbedarf zu identifizieren. Wesentliche Kompetenzen wie der Opferschutz, die Strafverfolgung und Schutzmassnahmen liegen bei den Kantonen. Entsprechend betonte Sylvie Durrer, Direktorin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zum Auftakt der Konferenz: «Alle staatlichen Ebenen sind in der Pflicht. Nur eine gemeinsame und aufeinander abgestimmte Politik wird uns dem Ziel einer gewaltfreien Gesellschaft näher bringen.»
Laut Jacqueline Fehr, Regierungsrätin des Kantons Zürich, bewähren sich in der Praxis verschiedene Ansätze im Kampf gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt: So soll die frühzeitige Ermahnung von Tatpersonen durch die Polizei schweizweit eingeführt, betroffene Kinder altersgerecht betreut und die Opferhilfe bekannter und sichtbarer gemacht werden.
Die nationale Konferenz wurde vom EBG organisiert. Eine gleichentags publizierte Übersichtspublikation bietet eine Gesamtschau aller Bundesstellen, die über 80 Aufgaben und Massnahmen übernehmen, die zur Umsetzung der Istanbul-Konvention beitragen. Ein ebenfalls heute veröffentlichtes Umsetzungskonzept klärt die Rollen und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Zivilgesellschaft.
Der Europarat überprüft die Umsetzung der Konvention in den einzelnen Vertragsstaaten regelmässig. Der erste Staatenbericht an den Europarat ist frühestens 2020 fällig.
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