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Kantonale Integrationsprogramme: Zweijährige Zwischenphase

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben im Herbst 2019 vereinbart, die nächste Programmphase der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) ausnahmsweise von vier auf zwei Jahre zu verkürzen

Seit 2014 setzen Bund und Kantone die Integrationsförderung im Rahmen kantonaler Integrationsprogramme (KIP) um. Die KIP werden von Bund und Kantonen gemeinsam finanziert. Ab 2022 soll eine zweijährige Zwischenphase eintreten, um die Erkenntnisse aus der Integrationsagenda Schweiz sowie aus den Pilotprogrammen des Bundes in die nachfolgenden KIP-Programme einfliessen zu lassen. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 beschlossen, dem Parlament einen neuen Verpflichtungskredit für die kantonalen Integrationsprogramme für die Jahre 2022 und 2023 zu beantragen.

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) haben im Herbst 2019 vereinbart, die nächste Programmphase der kantonalen Integrationsprogramme (KIP) ausnahmsweise von vier auf zwei Jahre zu verkürzen. Diese zweijährige Zwischenphase erlaubt es, die Erkenntnisse und Ergebnisse bei der Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz (IAS) und der Begleitmassnahmen des SEM zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials frühzeitig in die Ausrichtung der KIP einfliessen zu lassen. Zu den Begleitmassnahmen gehören etwa die Pilotprogramme “Integrationsvorlehre” oder “Finanzielle Zuschüsse” für Arbeitgebende, welche Flüchtlinge mit einem ausserordentlichen Einarbeitungsbedarf zu den üblichen Arbeitsbedingungen anstellen. Ab 2024 soll wieder wie bis anhin eine vierjährige KIP-Programmphase anschliessen. Der Integrationsförderkredit ist plafoniert. Die Ausrichtung der Beiträge an die KIP ist grundsätzlich an eine Mitfinanzierung durch die Kantone gebunden.

In seiner Sitzung vom 7. Oktober 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dem Parlament die Erneuerung des Verpflichtungskredits für die Integrationsförderung für die Jahre 2022 und 2023 in der Höhe von 124 Mio. Franken zu beantragen. Das entspricht dem Umfang der Vorjahre.

Integrationsförderung neu ausgerichtet

Darüber hinaus unterstützt der Bund die kantonalen Integrationsprogramme mit den einmaligen Integrationspauschalen, welche per 1. Mai 2019 auf 18’000 Franken pro Flüchtling erhöht wurden. Die Integrationsförderung von Personen aus dem Asylbereich wurde mit der Integrationsagenda Schweiz neu ausgerichtet und intensiviert. Diese setzt sich beispielsweise zum Ziel, dass zwei Drittel der jungen vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlinge fünf Jahre nach ihrer Einreise den Einstieg in die Berufsbildung schaffen sollen.