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Kontingente für Erwerbstätige aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA definitiv festgelegt

Im kommenden Jahr können insgesamt 8000 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden. Dies sind 500 mehr als 2017

Im nächsten Jahr sollen die Schweizer Unternehmen etwas mehr gut qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten und Dienstleistungserbringer aus dem EU/EFTA-Raum anstellen dürfen als 2017. Der Bundesrat hat bereits Ende September den Richtungsentscheid getroffen, die Höchstzahlen der Kontingente teilweise zu erhöhen. An seiner Sitzung vom 22. November 2017 hat er die dafür notwendige Teilrevision der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet. Diese tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Damit werden die Höchstzahlen für 2018 freigegeben.

Ergänzend zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA soll die Schweizer Wirtschaft auch im kommenden Jahr Fachkräfte aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA rekrutieren können, sofern sie auf diese angewiesen sind. Der Bundesrat hat sich bereits am 29. September 2017 dafür ausgesprochen, die Aufenthalterkontingente für gut qualifizierte Arbeitskräfte zu erhöhen. Die dafür notwendige Revision der VZAE hat der Bundesrat heute verabschiedet.

Im kommenden Jahr können insgesamt 8000 Spezialistinnen und Spezialisten aus Drittstaaten rekrutiert werden. Dies sind 500 mehr als 2017. Für diese stehen 3500 Aufenthaltsbewilligungen (B, +500) und 4500 Kurzaufenthaltsbewilligungen (L) zur Verfügung. Die 500 zusätzlichen Bewilligungen gehen in die Bundesreserve. Daraus werden auf Antrag die zusätzlichen Bedürfnisse der Kantone erfüllt. 1250 B- und 2000 L-Kontingente werden auf die Kantone verteilt. Der bestehende Verteilschlüssel basiert auf der Vollzeitäquivalente gemäss Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT). Er wird mit den neuesten verfügbaren Daten aktualisiert.

Kontingente für Dienstleistungserbringer aus der EU/EFTA

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat auch die Höchstzahlen für Dienstleistungserbringer aus EU/EFTA-Staaten mit einer Einsatzdauer von über 90 respektive 120 Tagen pro Jahr festgelegt. Es werden 3000 Bewilligungen für Kurzaufenthalter (L) und 500 Bewilligungen für Aufenthalter (B) zur Verfügung stehen. Dies sind 1250 mehr als 2017 und gleich viele wie 2014.