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Erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer

Der Bundesrat befürwortet in seiner heute verabschiedeten Stellungnahme die parlamentarische Initiative “Die Schweiz muss ihre Kinder anerkennen”. Die Initiative verlangt, dass Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation, die in der Schweiz geboren und aufgewachsen sind, in einem erleichterten Verfahren eingebürgert werden können.

Gemäss der Vorlage der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) wird vorausgesetzt, dass die einbürgerungswillige Person in der Schweiz geboren und hier integriert ist sowie über eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung verfügt. Zudem müssen auch die Eltern und Grosseltern eng mit der Schweiz verbunden sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung gestellt werden.

Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation werden somit nicht automatisch Schweizer oder Schweizerin bei Geburt in der Schweiz. Insofern unterscheidet sich der Kommissionsvorschlag von einer Vorlage des Bundes aus dem Jahr 2001, die in der Volksabstimmung vom 26. September 2004 abgelehnt wurde.

Einheitliche Einbürgerungsvoraussetzungen

Das geltende Bürgerrechtsgesetz enthält für sie jedoch bis heute keine speziellen Einbürgerungserleichterungen. Auch im Rahmen der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes, der die eidgenössischen Räte am 20. Juni 2014 zugestimmt haben, wurde mit Blick auf die hängige parlamentarische Initiative auf die Einführung von Einbürgerungserleichterungen verzichtet.

Der Kommissionsvorschlag schafft zudem die rechtlichen Grundlagen für eine einheitliche Regelung der heute kantonal unterschiedlichen Einbürgerungserleichterungen. Den Kantonen steht es heute frei, im kantonalen Recht Einbürgerungserleichterungen für die dritte Ausländergeneration vorzusehen, was in der Praxis zu unterschiedlichen Regelungen führte. Die SPK-N weist hier neu die Regelungskompetenz dem Bund zu. Mit einer schweizweit einheitlichen Regelung für die dritte Ausländergeneration können bisherige Rechtsungleichheiten beseitigt werden.

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