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Rundschreiben des SEM zu den Lockerungsmassnahmen per 11. Mai 2020

Bern-Wabern, 11.05.2020 – Am 24. März wurden die Kantone im Rahmen des Kampfes gegen die Ausbreitung des Coronavirus mit einem Rundschreiben zur Bearbeitung von Gesuchen für die Erteilung von Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligungen sowie Meldungen im Rahmen des Meldeverfahrens gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen bedient.

Im April 2020 haben die Kantone eine revidierte Version erhalten. Am letzten Freitag wurde ihnen eine neuerlich revidierte Fassung im Hinblick auf die Lockerungsmassnahmen an der Grenze per 11. Mai 2020 zugestellt.