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SEM vergibt Mandate für Betreuungsdienstleistungen in den Unterkünften des Bundes

Gegenstand der Mandate sind die Betreuungsdienstleistungen, welche in den Bundesasylzentren ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 erbracht werden

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Mandate für die Betreuungsdienstleistungen in den Unterkünften des Bundes ab 1. Januar 2020 vergeben. In drei Asylregionen übernimmt dies die ORS SERVICE AG (ORS), in den anderen drei Regionen die Asyl-Organisation Zürich (AOZ).

Gegenstand der Mandate sind die Betreuungsdienstleistungen, welche in den Bundesasylzentren ab 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2022 erbracht werden. Diese Mandate können optional zwei Mal um zwei Jahre verlängert werden, maximal jedoch bis zum 31. Dezember 2026. Spätestens auf diesen Zeitpunkt hin müssen sie neu ausgeschrieben werden. Die ORS wird diese Aufgaben in den Asylregionen Westschweiz, Nordwestschweiz und Bern, die AOZ in den Asylregionen Zürich, Tessin und Zentralschweiz sowie Ostschweiz übernehmen.

Der Bund hat diese Mandate am 8. Mai 2019 öffentlich ausgeschrieben. Die Anbieter mussten unter anderem ihre wirtschaftlich-finanzielle und betrieblich-organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die für den Auftrag relevante Erfahrung nachweisen. Zudem mussten sie in einem Konzept darlegen, wie sie die Betreuung und Beschäftigung ausgestalten, Schwankungen bei den Asylgesuchszahlen insbesondere in der Personalplanung auffangen sowie ihre Mitarbeitenden schulen und weiterbilden. Die Angebote der nun mandatierten Organisationen überzeugten durch das beste Preis-Leistungsverhältnis.