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Ukraine: Bundesrat prüft Rettungsschirm für Strombranche
Ein dringliches Bundesgesetz müsste in der Sommersession 2022 in den eidgenössischen Räten im Sonderverfahren beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden
Die starken Preisausschläge auf den Energiemärkten führen dazu, dass Stromunternehmen mehr finanzielle Mittel brauchen, um die mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Seit Ausbruch des Ukraine-Krieg hat sich die Situation weiter verschärft: Die Energiemärkte erleben eine Preisvolatilität, die es historisch noch nie gegeben hat. Damit erhöht sich der Liquiditätsbedarf der im Grosshandel tätigen Stromunternehmen stark. Ein unkontrollierter Ausfall eines grösseren Unternehmens könnte die Versorgungssicherheit der Schweiz gefährden und eine Kettenreaktion nach sich ziehen.
Das will der Bundesrat vermeiden. Er hat deshalb beschlossen, die Arbeiten für einen Rettungsschirm für systemkritische Stromunternehmen sowie eine entsprechende gesetzliche Grundlage voranzutreiben. Gefordert sind nach wie vor in erster Linie die Unternehmen selbst. Der Krieg und die höhere Preisvolatilität fordern von ihnen eine höhere Bereitschaft, mehr Flexibilität sowie allenfalls bestimmte Anpassungen am Geschäftsmodell. Der Bund soll nur subsidiär zu den Unternehmen selbst und ihren Fremd- und Eigenkapitalgebern tätig werden.
Um Fehlanreize zu vermeiden, sollen die Bedingungen für eine Unterstützung des Bundes sehr streng sein. Dazu gehören u.a. Transparenzvorschriften, eine marktgerechte Verzinsung, ein Dividendenausschüttungsverbot sowie Sicherheiten in Form von Verpfändung von Aktien. Auch soll der Rettungsschirm nur temporär zur Verfügung stehen.
Längerfristig ist eine Reihe von Massnahmen geplant, um die Strombranche widerstandsfähiger zu machen. Dazu gehören Vorschriften, die dafür sorgen, dass wichtige Funktionen wie die Stromproduktion jederzeit weiterbetrieben werden können (Business Continuity Management BCM); zudem ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Grosshandels von Strom und Gas sowie allfällige Vorgaben zur Liquidität und Kapitalausstattung der Unternehmen.
Der Bund wird nun die Gespräche mit den wichtigsten Stromunternehmen im Hinblick auf eine kurze Vernehmlassung vertiefen. Ein dringliches Bundesgesetz müsste in der Sommersession 2022 in den eidgenössischen Räten im Sonderverfahren beraten und dringlich in Kraft gesetzt werden.
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