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Volksabstimmung vom 3. März 2024

Am 3. März 2024 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über zwei Vorlagen ab. Die offiziellen Erklärungen zu den Vorlagen der Abstimmung im März sind online und in der App VoteInfo verfügbar.

Initiative für eine 13. AHV-Rente

Am 3. März 2024 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» ab.

In Kürze

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHV-Rente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL).

Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHV-Rente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV
heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen.

Die Abstimmungsfrage: Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Bundesrat und Parlament sehen keinen finanziellen Spielraum für eine 13. AHV-Rente. Die Stabilisierung der AHV und die Sicherung der Renten haben Priorität. Die meisten Pensionierten sind nicht auf eine 13. AHV-Rente angewiesen. Für Personen mit geringen Mitteln gibt es gezielt Ergänzungsleistungen.

Empfehlung des Initiativkomitees

Für das Initiativkomitee braucht es die 13. AHV-Rente, weil die Rente immer weniger weit reiche. Mieten, Krankenkassenprämien und Lebensmittel: Alles werde teurer. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner hätten Mühe, über die Runden zu kommen. Die finanziellen Mittel für die 13. AHV-Rente seien laut dem Komitee vorhanden.

 

Renteninitiative

Am 3. März 2024 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» ab.

In Kürze

Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden.

Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet.

Die Abstimmungsfrage: Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» annehmen?

Empfehlung von Bundesrat und Parlament

Mit der Initiative würde das Rentenalter künftig allein durch eine mathematische Formel bestimmt. Ein solcher Automatismus ist für Bundesrat und Parlament zu starr. Bei der Festlegung des Rentenalters müssen stets verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie die Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes.

Empfehlung des Initiativkomitees

Für das Initiativkomitee ist klar: Die AHV ist in finanzieller Schieflage – tun wir nichts, sind die Renten in Gefahr. Die Renteninitiative entschärfe diese Gefahr, ohne dass Rentenkürzungen, zusätzliche Steuern oder weitere Verschuldung nötig würden. Sie sei die beste Lösung, moderat, sozial und fair für alle Generationen.

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