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Mehrsprachigkeit innnerhalb der Bundesverwaltung: Förderung auf gutem Weg
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2019 den Evaluationsbericht über die Mehrsprachigkeitsförderung zur Kenntnis genommen. Die Bilanz ist bei der institutionellen wie der individuellen Mehrsprachigkeit und dem zur Verfügung stehenden «Sprachkapital» insgesamt positiv. Es sind aber weitere Anstrengungen nötig.
Neue Gouvernanzinstrumente haben die Legislaturarbeiten begleitet, den Querschnittscharakter und die Vergleichbarkeit der Massnahmen gestärkt und die Aussagen über die Sprachkompetenzen des Personals verbessert. Anhand von Indikatoren und einem Bewertungskriterienraster (Projekt Wirkungsmodell) lassen sich die Massnahmen nach den geltenden Bestimmungen strukturieren. Mit dem 2018 eingeführten Tool zur Selbsteinschätzung der individuellen Sprachkompetenzen (Projekt Evaluation der Sprachkompetenzen ECL) wurden neue interessante Daten zum Personal gewonnen. Das Ergebnis ist ein vollständigeres Bild, das eine präzisere und differenziertere Antwort auf sprachpolitische Fragen in der Bundesverwaltung bietet.
Mit diesen Daten ist die Erfüllung der einschlägigen Anforderungen der Sprachenverordnung erstmals messbar. Die mittelfristig nötigen Anstrengungen zur Schliessung der Lücken können entsprechend geplant werden. Allgemein am meisten Handlungsbedarf besteht beim mittleren Kader mit Führungsfunktion (Lohnklassen 24-29). Erstmals liegen auch Erkenntnisse über das «Sprachkapital» vor, das der Arbeitgeberin zur Verfügung steht. Die Erstsprache und die höchsten Sprachniveaus Anderssprachiger dieser Sprache zusammengezählt machen das grosse Engagement des Bundespersonals (über alle Lohnklassen und Sprachen) für Mehrsprachigkeit sichtbar.
Auf Wunsch des Parlaments werden die Daten zur Vertretung der Sprachgemeinschaften über den Zehnjahreszeitraum 2008–2018 detailliert dargestellt. Die Datenreihe ermöglicht ein besseres Verständnis der untersuchten Fragestellung. Die Ergebnisse und Abweichungen lassen sich besser interpretieren. Sie zeigen, dass die Ziele einer ausgewogenen Sprachenvertretung insgesamt über alle Lohnklassen erreicht wurden. Beim Anteil an Deutschsprachigen zeichnet sich ein Abwärtstrend (von 72,6 auf 70,8 %), beim Französischanteil ein Aufwärtstrend (von 20,4 auf 22,1 %) ab. Die Vertretung der italienischsprachigen Gemeinschaft (von 6,7 auf 6,6 %) liegt innerhalb der Bandbreite der Sprachenverordnung. Das Rätoromanische verzeichnet einen leichten Anstieg (von 0,3 auf 0,4 %) auf knapp unter den Zielwert der Sprachenverordnung.
Aus den Daten 2008-2018 ebenfalls ersichtlich sind die Departemente mit dem höchsten Deutschsprachigenanteil in den Lohnklassen 34-38: EJPD (von 86,8 auf 100 %), VBS (von 80,6 auf 78,8 %), EDI (von 60 auf 77,8 %) und EFD (von 89 auf 72,9 %). Im EDI, EJPD, VBS, EFD und UVEK sind die italienisch- und rätoromanischen Sprachgemeinschaften in den Lohnklassen 34-38 nicht vertreten.
Der Bericht enthält die umgesetzten Massnahmen der Departemente und der Bundeskanzlei 2015-2019, die Perspektiven 2020-2023 und die Daten zur Vertretung der Sprachgemeinschaften in den Departementen und Verwaltungseinheiten 2008-2018. Die Abweichungen von den Sollwerten der Sprachenverordnung sind zum Teil noch erheblich.
Die Empfehlungen betreffen namentlich die Sprachausbildung, die Personalrekrutierung und allgemeine Sensibilisierungsmassnahmen.
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