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Bundesverwaltungsgericht bestätigt schwere Amtspflichtverletzung von Bundesanwalt Michael Lauber
Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der AB-BA festgestellten Amtspflichtverletzungen von Bundesanwalt Michael Lauber im Wesentlichen bestätigt, insbesondere in Bezug auf das dritte Treffen mit dem FIFA-Präsidenten geht auch das Gericht von einer schweren Amtspflichtverletzung aus
Die AB-BA hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juli 2020 zur Kenntnis genommen. Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die von der AB-BA festgestellten Amtspflichtverletzungen von Bundesanwalt Michael Lauber.
So stellt es fest, dass der Bundesanwalt bei seiner Befragung vom 12. November 2018 gegenüber der AB-BA vorsätzlich die Unwahrheit sagte, als er das dritte Treffen mit FIFA-Präsident Infantino bewusst verschwieg und damit seine Amts- und Treuepflicht schwer verletzte. Das Aussageverhalten von Bundesanwalt Michael Lauber war für die AB-BA der Hauptgrund und Auslöser für die Eröffnung des Disziplinarverfahrens.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte noch weitere Amtspflichtverletzungen, würdigte die Schwere jedoch teilweise anders. Es kam aber wie die AB-BA zum Schluss, dass der Bundesanwalt dem Ansehen der Bundesanwaltschaft geschadet hat. Zudem fehle es ihm an Unrechtbewusstsein und Einsicht.
Innerhalb der schwerstmöglichen personalrechtlichen Sanktion in Form der Lohnkürzung, die bestehen bleibt, reduziert das Gericht die Kürzung des Lohns von Bundesanwalt Michael Lauber von 8 Prozent auf 5 Prozent.
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