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Schweiz und EU: Gegenseitige Anerkennung der Passagierrechte im öffentlichen Verkehr
Die Schweiz und die EU anerkennen die Gleichwertigkeit der Passagierrechte im öffentlichen Verkehr. Der Gemischte Landverkehrsausschusses Schweiz/EU hat an seiner Sitzung vom 30. Juni 2021 die entsprechenden Regelungen in den Anhang des Landverkehrsabkommens aufgenommen
An der 39. Sitzung des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz/EU, die am 30. Juni stattgefunden hat, haben die beiden Delegationen entschieden, die neuen Passagierrechte in den Anhang 1 des Landverkehrsabkommens aufzunehmen. Damit anerkennt die EU die Gleichwertigkeit der schweizerischen Regelungen.
Weiter hat der Gemischte Ausschuss entschieden, die Bereinigung der technischen Vorschriften für die Interoperabilität im Eisenbahnverkehr (TSI) fortzusetzen. Diese Vorschriften sind ebenfalls Bestandteil des Anhangs 1 zum Landverkehrsabkommen. Die Schweiz und die Mitgliedstaaten der EU sind bestrebt, spezifische nationale Vorschriften möglichst zu reduzieren bzw. in gemeinsam harmonisierte europäische Vorgaben zu integrieren und damit die Interoperabilität und den reibungslosen Eisenbahnverkehr zwischen der Schweiz und der EU weiter zu optimieren.
Aufgrund der Einschränkungen im Zusammenhang mit Corona-Pandemie fand das 39. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses im Rahmen einer Video-Konferenz statt. Präsidiert wurde die Sitzung von Kristian Schmidt, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission. Die Schweizer Delegation stand unter der Leitung von Peter Füglistaler, Direktor des Bundesamts für Verkehr (BAV). Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses ist für den Dezember in Brüssel vorgesehen.
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