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Effektiv- und Mindestlöhne sind 2022 um durchschnittlich 0,8% bzw. 0,6% gestiegen
Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für 2022 (+3%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich dieses Jahr um 2,2% sinken
Im Rahmen der wichtigsten GAV, d.h. der GAV mit mindestens 1500 unterstellten Personen, wurde von den Sozialpartnern für das Jahr 2022 eine nominale Effektivlohnerhöhung von durchschnittlich 0,8% vereinbart (2021: 0,4%; 2020: 0,9%; 2019: 1,1%; 2018: 0,9%). Unter Einbezug der Teuerungsprognosen für 2022 (+3%) dürften die Reallöhne im GAV-Bereich dieses Jahr um 2,2% sinken. Von den Effektivlohnvereinbarungen sind nahezu 551 000 Personen betroffen (2021: 589 000 Personen; 2020: 632 000 Personen; 2019: 613 000 Personen; 2018: 480 000 Personen).
Durchschnittlicher Anstieg der Effektivlöhne um 0,8%
Das Effektivlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,9% und im Tertiärsektor 0,8%. Die Lohnanpassungen nach Wirtschaftsabschnitt sehen wie folgt aus: Baugewerbe (+1,1%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+1%), Information und Kommunikation (+0,9%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+0,9%), Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+0,9%), Verkehr und Lagerei (+0,8%), Verarbeitendes Gewerbe (+0,8%) sowie Gesundheits- und Sozialwesen (+0,7%).
Generelle und individuelle Lohnerhöhungen
2022 gliederte sich die Erhöhung der GAV-Löhne von insgesamt 0,8% in 0,5% individuelle (2021: +0,3%; 2020: +0,5%; 2019: +0,6%; 2018: +0,6%) und 0,3% generelle Erhöhungen (2021: +0,1%; 2020: +0,4%; 2019: +0,5%; 2018: +0,3%). Somit wurden 38% der für Lohnerhöhungen bestimmten Lohnsumme gleichmässig an die betroffenen Personen verteilt. Die generellen Anpassungen waren im Tertiärsektor in der Minderheit (19%), im Sekundärsektor hingegen in der Mehrheit (78%).
Durchschnittliche Erhöhung der Mindestlöhne um 0,6%
Die in den wichtigsten GAV festgelegten Mindestlöhne wurden 2022 um 0,6% angehoben (2021: 0,2%, 2020: 0,7%; 2019: 0,8%; 2018: 0,5%). Etwas mehr als 1 664 000 Personen unterliegen einem GAV, in dem Vereinbarungen über Mindestlöhne getroffen wurden.
Das Mindestlohnwachstum betrug im Sekundärsektor 0,6% und im Tertiärsektor 0,7%. In den Wirtschaftsabschnitten fielen die Lohnanpassungen wie folgt aus: Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen (+2,2%), Verarbeitendes Gewerbe (+1%), Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (+0,6%), Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+0,4%), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+0,3%), Verkehr und Lagerei (+0,2%), Erbringung von sonstigen Dienstleistungen (+0,2%), Baugewerbe (+0,1%) sowie Gesundheits- und Sozialwesen (+0,1%).
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