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Shaqiri darf seine Villa in Rheinfelden unter Auflagen bauen

Erleichterung für den schweizerisch albanischen Fußballstar Xherdan Shaqiri: Seine Villa in Rheinfelden darf unter Auflagen gebaut werden

Der Fußballstar Xherdan Shaqiri darf die geplante Villa in Rheinfelden im Kanton Aargau unter bestimmten Auflagen bauen. Ein entsprechender Entscheid des Aargauer Verwaltungsgerichts ist inzwischen rechtskräftig geworden, berichtet albinfo.ch. Dem Entscheid ging ein langer Rechtsstreit um das Bauprojekt voraus.

Der Neubau, der eine Wohnung, eine Garage, einen Außenpool sowie einen Whirlpool umfassen soll, kann nun realisiert werden, schreibt sda.ch. Allerdings müssen an den Fenstern, einschließlich der Verglasung im Treppenhaus, Vorhänge angebracht werden, wie das Gericht in seinem Entscheid vom 20. Oktober festhielt.

Roger Erdin, Stadtschreiber von Rheinfelden, bestätigte gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, dass sich der anonymisierte Entscheid des Verwaltungsgerichts auf das Bauprojekt von Shaqiri bezieht.

Rechtsstreit bis vor das Bundesgericht

Gegen das Bauvorhaben, das die Stadt bereits 2022 bewilligt hatte, waren Einsprachen erhoben worden. Im Januar 2024 hatte das Verwaltungsgericht die Baubewilligung aufgehoben, da es festgestellt hatte, dass die zulässige Ausnützungsziffer des Grundstücks um 13 Prozent überschritten worden war.

Im März dieses Jahres entschied das Bundesgericht jedoch zugunsten von Shaqiri in dessen Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Entscheid. Es stellte fest, dass das Niveau der Wohnung im Erdgeschoss nicht in die Berechnung der Ausnützungsziffer einbezogen werden dürfe.

Daraufhin wurde der Fall zur Klärung weiterer Fragen an das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau zurückverwiesen.