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Asylstatistik April 2017

Im April 2017 wurden in der Schweiz 1307 Asylgesuche eingereicht, 329 weniger als im Vormonat (−20,1 %). Die Zahl neuer Gesuche hat sich gegenüber April 2016 um ein Viertel verringert (−25,2 %)

Die Schweiz verzeichnete im April 2017 die tiefste Anzahl Asylgesuche seit Februar 2011 (1262 Gesuche). Die wichtigsten Herkunftsländer von Asylsuchenden im April waren Eritrea mit 246 Gesuchen (62 weniger als im März), Syrien mit 217 Gesuchen (+72), Afghanistan mit 75 Gesuchen (−25), Guinea mit 70 Gesuchen (−44), Sri Lanka mit 60 Gesuchen (+10) und Nigeria mit 48 Gesuchen (−5).

Das Staatssekretariat für Migration erledigte im April 1908 Asylgesuche in erster Instanz. Dabei wurden 417 Nichteintretensentscheide gefällt (davon 387 auf Grundlage des Dublin-Abkommens), 511 Personen erhielten Asyl und 537 Personen wurden vorläufig aufgenommen. Die Zahl der erstinstanzlich hängigen Fälle ging im Vergleich zum Vormonat um 452 auf 24 765 zurück.

Im April haben 592 Personen die Schweiz kontrolliert verlassen. Die Schweiz hat bei 566 Personen einen anderen Dublin-Staat um Übernahme angefragt, 206 Personen konnten in den zuständigen Dublin-Staat überführt werden. Gleichzeitig wurde die Schweiz von anderen Dublin-Staaten um die Übernahme von 363 Personen ersucht, 58 Personen wurden der Schweiz überstellt.

Resettlement- und Relocation-Programm

Im April sind im Rahmen des UNHCR-Programms zur Neuansiedlung (Resettlement) von Flüchtlingen 60 Personen in der Schweiz eingetroffen. Die Schweiz sieht vor, bis Ende 2018 ein Kontingent von 2000 Personen aufzunehmen. Das Programm richtet sich an besonders verletzliche Menschen, die sich in Syrien oder in einem seiner Nachbarländer aufhalten und vom UNHCR den Flüchtlingsstatus erhalten haben.

Im Rahmen des Programms der Europäischen Union zur Umverteilung (Relocation) von Asylsuchenden sind im April 69 Personen aus Italien in der Schweiz eingetroffen. Seit der Einführung dieses Programms im September 2015 hat die Schweiz 799 Personen aufgenommen. Bei diesem Programm werden Asylsuchende, die schon in Griechenland oder Italien registriert wurden, auf andere europäische Staaten verteilt. Damit sollen diese beiden Dublin-Staaten, die an der EU-Aussengrenze mit hohen Gesuchseingängen konfrontiert sind, entlastet werden.