Themen
Ausländer- und Integrationsgesetz: Integration durch Anreize verstärken
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Dezember 2017 die Vernehmlassung zum zweiten Paket der Anpassungen der Verordnungen zum neuen Ausländergesetz (AuG) eröffnet. Die Integration von Ausländerinnen und Ausländer ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Kantone und soll durch positive Anreize und mit geeigneten Massnahmen verstärkt werden. So soll unter anderem der Spracherwerb gefördert und der Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene erleichtert werden.
Das Parlament hat am 16. Dezember 2016 die Änderung des Ausländergesetzes (AuG) zur Verbesserung der Integration gutgeheissen. Die Umsetzung der Gesetzesänderung ist in zwei Pakete aufgeteilt: Das erste Paket tritt Anfang 2018 in Kraft und beinhaltet im Wesentlichen die Abschaffung der Sonderabgabe auf Erwerbseinkommen für Personen aus dem Asylbereich sowie eine technische Anpassung der Finanzierungsbestimmung zur Integrationspauschale.
Heute hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum zweiten Paket eröffnet, diese läuft bis zum 19. März 2018. Das zweite Paket beinhaltet Anpassungen der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) sowie die Totalrevision der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA). Diese Änderungen werden im Sommer 2018 in Kraft treten. Zudem wird das AuG dann in “Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration” (Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG) umbenannt.
Zugang zur Erwerbstätigkeit fördern
Das heutige Bewilligungsverfahren für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen wird durch eine einfache Meldung ersetzt. Diese Meldung kann von Dritten vorgenommen werden, die im Auftrag der Integrationsförderung in den Kantonen Praktika- und Arbeitsplätze suchen. Das schafft einen leichteren Zugang zu einer Erwerbstätigkeit und entlastet die Arbeitgeber. Damit wird das inländische Arbeitskräftepotenzial gefördert und so die Ausgaben für die Sozialhilfe reduziert. Die Einhaltung der Arbeitsbedingungen wird von bestehenden Kontrollorganen geprüft.
Weiter werden die Integrationskriterien auf Verordnungsebene konkretisiert, welche die Migrationsbehörden bei ausländerrechtlichen Entscheiden zu berücksichtigen haben. So werden etwa Sprachkompetenzen festgelegt, die für eine Erteilung und Verlängerung einer Bewilligung gefordert sind. Dabei steigen die Anforderungen, je mehr Rechte mit einem ausländerrechtlichen Status verbunden sind.
Ausserdem werden die vom Parlament beschlossenen Massnahmen für Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Willen zeigen zu ihrer Integration beizutragen, konkretisiert. So können die zuständigen Migrationsbehörden eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Integrationsvereinbarung verbinden und damit den betroffenen Personen aufzeigen, was von ihnen erwartet wird. Diese Integrationsvereinbarung wird verbindlich und kann sanktioniert werden. Werden die Integrationskriterien nicht erfüllt, kann eine Rückstufung von einer Niederlassungs- (Ausweis C) auf eine Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) erfolgen.
E-Diaspora
-
Alle Zweifel bezüglich Antisemitismus sind ausgeräumt, “Baba News” kann die Durchführung der Kurse fortsetzen An der Spitze dieses Medienportals stehen zwei Albanerinnen: Albina Muhtari (Chefredakteurin) und Merita Shabani (stellvertretende Chefredakteurin)...
-
Botschaft des Kosovo in Bern, Empfang zum Unabhängigkeitstag und zum Jubiläum der UÇK-Epopöe
-
Duffeyz im Rückspiegel: Von der Lehrabbrecherin zur Bachelor-Absolventin für Design
-
Multimedia-Künstler Shuk Orani präsentiert seine persönliche Ausstellung “EXPERIENCE”
-
Einheit in Vielfalt: swissalbs setzt auf Expansion und Kooperation mit neuem Vorstand
Leben in der Schweiz
-
Asylstatistik März 2024 Im März 2024 wurden in der Schweiz 2383 Asylgesuche registriert, 66 weniger als im Vormonat (-2,7...
-
IC Forum 2024: 1000 Menschen kommen in Basel zum Thema Frieden zusammen
-
Schweiz organisiert Konferenz zum Frieden der Ukraine
-
Schweiz übernimmt Transportkompanie der KFOR in Kosovo
-
Immer mehr Schweizerinnen und Schweizer wohnen im Ausland, insbesondere in Europa