Themen
Bundesrat erleichtert mit revidierter Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen
Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt
Die wachsenden Wolfsbestände stellen insbesondere die Berggebiete vor grosse Herausforderungen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 mit der Teilrevision der Jagdverordnung den Abschuss von Wölfen erleichtert. Damit soll die Situation für die betroffenen Gebiete entschärft werden, bis das revidierte Jagdgesetz in Kraft tritt.
Aktuell leben rund 250 Wölfe und 26 Rudel in der Schweiz, und der Wolfsbestand wächst weiter an. Angesichts der Probleme für die Alpwirtschaft will der Bundesrat mehr Wolfsabschüsse ermöglichen. Er hat am 2. Juni 2023 die revidierte Jagdverordnung genehmigt und sie auf den 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt.
Um die traditionelle Alpwirtschaft zu unterstützen, hatte der Bund zudem anfangs April zusätzliche Finanzmittel von insgesamt 4 Mio. Fr. für die Verstärkung des Herdenschutzes gesprochen. Finanziert werden damit verschiedene Sofortmassnahmen, welche die Kantone beantragen können.
Schadenschwellen gesenkt
Gemäss der vom Bundesrat am 2. Juni 2023 revidierten Jagdverordnung ist neu der Abschuss von Einzelwölfen (nicht zu einem Rudel gehörende Tiere) auch innerhalb von Rudelterritorien möglich. Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass Einzeltiere auch in Rudelrevieren herumstreifen und Schaden anrichten können.
Für Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, hat der Bundesrat die für den Abschuss massgebende Schadenschwelle von 10 auf 6 Nutztierrisse gesenkt. Zudem können neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.
Auch bei der Regulierung von Rudeln wurde die Schadenschwelle gesenkt. Bei 8 Nutztierrissen statt bisher 10 Rissen können die Kantone beim Bundesamt für Umwelt BAFU die Regulierungsabschüsse beantragen. In den Regionen mit mehr als einem Rudel dürfen die Kantone stärker regulieren als bisher.
Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren. Diese Bestimmung gilt sowohl bei Regulationseingriffen in Rudeln als auch bei Massnahmen gegen einzelne Wölfe.
Schliesslich kann zudem ein Wolf eines Rudels unverzüglich abgeschossen werden, wenn er plötzlich und unvorhergesehen Leib und Leben von Menschen bedroht. Ein solcher Abschuss ist ohne die Zustimmung des Bundesamts für Umwelt BAFU möglich.
Diese Anpassungen der Jagdverordnung treten am 1. Juli 2023 in Kraft.
E-Diaspora
-
Aufruf an junge Menschen aus der albanischen Diaspora und dem Balkan: Nehmt am Bootcamp “Building DiverCity” in Italien teil! Das globale ICCAR-Netzwerk der UNESCO und die Organisation Nova Project starten die fünfte Ausgabe des ICCAR... -
Vjenë
Studierende aus dem Kosovo glänzen bei einem internationalen Cybersicherheitscamp in Wien -
Sunny Hill wird zum wichtigsten Treffpunkt der albanischen Diaspora -
“Heute kaufen Sie mit 200.000 Euro eine Traumwohnung in Albanien, in einigen Jahren nur noch die Hälfte” -
Danimarkë
23-jährige Albanerin in Dänemark baut eine erfolgreiche Karriere in Wirtschaft und Forschung auf
Leben in der Schweiz
-
Sieben Millionen Franken für das Gemälde des Schweizer Künstlers Ferdinand Hodler Das Zürcher Auktionshaus Koller verkaufte das Kunstwerk während der Auktionswoche im Juni für fast 7 Millionen... -
250 Jahre Unabhängigkeit der USA bringen in Zürich die Elite aus Wirtschaft, Sport und Diplomatie zusammen, darunter auch albanisch-schweizerische Unternehmer -
Das Siegel der Exzellenz: Wie ein Diplom aus dem Kosovo zur Auditlizenz in der Schweiz wird -
Zvicër/Kosovë
Von der Schweiz in den Kosovo: Ein junges Paar baut seinen Traumcampingplatz mitten in der Natur -
Xhakas Emotionen im 150. Spiel: Die Schweiz hat meiner Familie sehr viel gegeben













