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Der Bundesrat verbietet das Schreddern von lebenden Küken
Das Schreddern von lebenden Küken («Homogenisierung») wird in der Schweiz verboten. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2019 entschieden. Das Verbot tritt am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Tierschutzverordnung wird entsprechend angepasst.
Bis anhin war in der Schweiz das Homogenisieren, bzw. Schreddern von lebenden Küken erlaubt. Bei dieser Tötungsmethode wurden die männlichen Tiere durch einen mechanischen Vorgang getötet. Die Methode kam in den letzten Jahren jedoch nur noch in wenigen Brütereien und in Ausnahmefällen zum Einsatz.
Der Bundesrat wurde Anfang 2019 mittels einer Motion aufgefordert, diese Art der Tötung zu verbieten. Die Tierschutzverordnung wird entsprechend geändert und tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Für den Vollzug der Tierschutzverordnung sind in der Schweiz die kantonalen Veterinärdienste zuständig. Sie werden im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit sicherstellen, dass das Verbot in den betroffenen Betrieben eingehalten wird. Weiterhin erlaubt bleibt die Tötung mit CO2.
Methode der Geschlechtsbestimmung steht vor dem Durchbruch
Eine Alternative zu den bestehenden Tötungsmethoden bietet die sogenannte Methode der Geschlechtsbestimmung im Brutei. Mit dieser Methode ist es möglich, sehr früh nach der Befruchtung das Geschlecht der Küken zu bestimmen. So können die Bruteier von männlichen Legeküken frühzeitig eliminiert werden und männliche Legeküken würden dadurch gar nicht mehr ausgebrütet. Momentan werden diese neuen Methoden noch nicht breit angewendet. Aber mehrere internationale Firmen und Universitäten forschen und entwickeln in diesem Bereich unter Hochdruck eine kommerzielle Methode, was auch im Interesse der Schweiz ist.
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