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Eröffnung der Vernehmlassung für einen zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Staaten

An seiner Sitzung vom 28. März 2018 hat der Bundesrat entschieden, das Vernehmlassungsverfahren für einen zweiten Beitrag an ausgewählte EU-Staaten zu eröffnen. Mit diesem Beitrag soll die Schweiz auch künftig zur Verminderung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in den EU-Staaten beitragen. Die beiden Themenschwerpunkte Berufsbildung und Migration hat der Bundesrat bereits im vergangenen Jahr festgelegt

Um den Wohlstand in der Schweiz langfristig zu sichern, ist die Schweiz an einem sicheren, stabilen und prosperierenden Europa interessiert. Bereits seit 2007 hat die Schweiz deshalb im Rahmen des Erweiterungsbeitrags in den Staaten, welche nach 2004 der EU beigetreten sind («EU-13»: Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern), über 250 Projekte unterstützt.

Auch der zweite Beitrag soll auf 1’302 Millionen Franken festgelegt werden; d.h. über 10 Jahre durchschnittlich 130 Millionen Franken pro Jahr. 1’102 Millionen Franken sind zugunsten der EU-13-Länder zur Stärkung der Kohäsion unter anderem mit dem neuen Schwerpunktbereich Berufsbildung vorgesehen. 200 Millionen Franken sollen für Massnahmen im Bereich Migration eingesetzt werden und zwar auch in EU-Ländern ausserhalb der EU-13, die von Migrationsbewegungen besonders stark betroffen sind. Die Schweiz will mit ihrer Expertise zur Verminderung wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten in den betreffenden EU-Mitgliedstaaten und innerhalb der EU beitragen, die Perspektiven von Jugendlichen verbessern und einen Beitrag zur Bewältigung der Migrationsbewegungen leisten. Entsprechend den Prioritäten der Partnerländer können die Mittel auch in weiteren Bereichen wie Umwelt- und Klimaschutz, Förderung der Zivilgesellschaft, Forschungszusammenarbeit, Gesundheit und Sozialwesen, Privatsektorförderung sowie Sicherheit eingesetzt werden. Die für den zweiten Beitrag veranschlagten Mittel sollen in den Finanzplan 2020-2022 überführt werden.

Der zweite Schweizer Beitrag ist eine Investition in Sicherheit, Stabilität und Prosperität und entspricht somit den Schweizer Interessen. Der Bundesrat hat die Bedeutung einer guten Zusammenarbeit mit der EU und das Ziel der Festigung der bilateralen Beziehungen wiederholt unterstrichen. Mit dem zweiten Beitrag stärkt und vertieft die Schweiz ausserdem ihre bilateralen Beziehungen mit den Partnerländern und der gesamten EU.

Die Schweiz gewährt einen zweiten Beitrag autonom. Er ist nicht direkt mit anderen Dossiers verknüpft, gliedert sich aber in die bilateralen Beziehungen Schweiz-EU ein. Am 2. März 2018 hat der Bundesrat seine europapolitische Verhandlungsstrategie präzisiert. Angesichts der angestrebten Fortschritte bei den Marktzugangs- und Kooperationsabkommen und bei der Klärung der institutionellen Fragen macht der Bundesrat beim Schweizer Beitrag mit der Eröffnung der Vernehmlassung einen nächsten Schritt. Der Bundesrat wird nach Abschluss der Vernehmlassung deren Resultat sowie den Stand und die Fortschritte in den Gesamtbeziehungen Schweiz-EU und namentlich in der Entwicklung im Bereich der Anerkennung der Äquivalenz der Schweizer Börse analysieren und entsprechend das weitere Vorgehen festlegen.