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Juradossier: Der Kantonswechsel der Gemeinde Moutier wird wie geplant am 1. Januar 2026 erfolgen
Somit kann der Konkordatsentwurf in den nächsten Wochen fertiggestellt und von den beiden Kantonsregierungen Mitte Mai in die Vernehmlassung geschickt werden

Im Rahmen der bilateralen Verhandlungen zum Konkordat über den Wechsel von Moutier waren sich die beiden Kantonsregierungen uneinig über die Regelung der Finanzströme aus dem Finanz- und Lastenausgleich. Deshalb wurde Ende letzten Jahres um eine Mediation des Bundes gebeten. Es war wichtig, eine rasche Lösung zu finden, damit der Wechsel der Gemeinde Moutier am 1. Januar 2026 vollzogen werden kann. Die beiden Kantonsregierungen hatten ihren Willen zur Einhaltung des Zeitplans bekräftigt.
Am 22. März 2023 in Bern konnte im Rahmen der Tripartiten Jurakonferenz, die erstmals unter dem Vorsitz von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider stattfand, eine Übereinkunft erzielt werden. Die Kantonsregierungen von Bern und Jura haben beschlossen, die Modalitäten des Konkordatsentwurfs Mitte Mai an einer gemeinsamen Medienkonferenz bekanntzugeben.
Im Anschluss an die Vernehmlassung und nach dessen Unterzeichnung durch die Regierungen beider Kantone soll das Konkordat den beiden Kantonsparlamenten zur Genehmigung unterbreitet werden. Danach wird in den Kantonen Bern und Jura eine Volksabstimmung durchgeführt. Schliesslich werden die Eidgenössischen Räte im Jahr 2025 einen Bundesbeschluss über den Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura genehmigen können.
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