News

Notfallplanung Asyl: Mögliche Nutzung militärischer Hallen in Brugg

Obwohl die Zahl der Asylgesuche zur Zeit wieder rückläufig ist, müssen sich die Schweizer Behörden auf die Möglichkeit eines erneuten raschen Anstiegs vorbereiten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) erhöht im Zuge der gemeinsamen Notfallplanung Asyl von Bund, Kantonen, Städte- und Gemeindeverband seine temporäre Unterbringungskapazität. Dabei ist vorgesehen, dass in den Motorfahrzeugdienst-Hallen Ländi in Brugg (AG) bei einem raschen und starken Anstieg der Asylgesuche 275 Asylsuchende untergebracht werden können – bei Bedarf und nach Absprache mit Kanton und Gemeinde bis zu 550. Das SEM hat mit der Stadt Brugg und dem Kanton Aargau eine entsprechende Vereinbarung unterzeichne

Im Rahmen der Notfallplanung Asyl muss der Bund für den Fall eines raschen, starken Anstiegs von Asylgesuchen zusätzliche 3000 Unterbringungsplätze bereitstellen. Nach Art. 26a des Asylgesetzes können Anlagen und Bauten des Bundes ohne kantonale oder kommunale Bewilligungen zur Unterbringung von Asylsuchenden für maximal drei Jahre genutzt werden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) sehen nun vor, in einer allfälligen Notlage im Asylbereich die Motorfahrzeugdienst-Hallen Ländi in Brugg bei Bedarf kurzfristig zu beziehen und als temporäre Asylunterkunft für 275 Personen zu nutzen. Abhängig von der Lage im Asylbereich kann die Kapazität nach Absprache mit dem Kanton Aargau und der Stadt Brugg auf 550 Schlafplätze erhöht werden. Es sind Vorarbeiten in den MWD-Hallen notwendig, die den militärischen Betrieb nicht beeinflussen.

Die Möglichkeit, diese vorübergehende zivile Mitnutzung einzurichten, soll dem SEM während maximal drei Jahren offenstehen. Während dieser Zeit würde dem Kanton Aargau die Zahl der Unterbringungsplätze ab Eröffnung der Unterkünfte und für die Dauer der Belegung an den Schlüssel für die Verteilung von Asylsuchenden angerechnet. Das bedeutet, dass dem Kanton bei voller Nutzung pro Jahr 550 Asylsuchende weniger ab den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes zugewiesen würden.

Um die Bedürfnisse und Anliegen des Kantons Aargau, der Stadt Brugg und ihrer Einwohner miteinzubeziehen, führte das SEM ein Konsultationsverfahren durch. Gestützt darauf haben das SEM, der Kanton Aargau und die Stadt Brugg eine Vereinbarung abgeschlossen, welche wichtige Punkte des Betriebs regelt.

Notfallplanung von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden

Der Anteil der Schweiz an allen Asylgesuchen in Europa ist relativ tief und die Zahl der Asylgesuche ist im laufenden Jahr gegenüber 2015 deutlich gesunken. Dennoch ist die Entwicklung in den Konfliktregionen und entlang der Migrationsrouten weiterhin schwierig einzuschätzen. Das SEM bereitet sich deshalb gemäss den Eckwerten der Notfallplanung, die von Bund, Kantonen sowie Städte- und Gemeindeverband am 14. April 2016 verabschiedet wurden, auf eine Erhöhung seiner Kapazität zur Unterbringung von Asylsuchenden vor.

Der Bund hat sich verpflichtet, bis zu 9000 Unterbringungsplätze bereitzustellen, um auch bei einem raschen, starken Anstieg der Asylgesuche alle Asylsuchenden registrieren, überprüfen, betreuen und unterbringen zu können. Das SEM sucht deshalb zusätzlich zu den rund 5000 ständigen Plätzen in Bundesasylzentren und den bis zu 1000 Plätzen in Anlaufstellen rund 3000 weitere, temporäre Plätze, die rasch in Betrieb genommen werden können. Es evaluiert in Zusammenarbeit mit dem VBS und verschiedenen Kantonen und Gemeinden Gebäude, vorab in militärischen Anlagen, die vorbereitet und im Falle einer Notlage im Asylbereich belegt werden können.

Informationsveranstaltung für die Bevölkerung von Brugg

Die Bevölkerung von Brugg wird im Rahmen einer Informationsveranstaltung von Vertrerinnen und Vertretern von Bund, Kanton und Gemeinde aus erster Hand über die möglich Nutzung der MWD-Hallen informiert. Die Veranstaltung findet am 13. Dezember um 19 Uhr im Filmsaal neben der MWD-Halle, Ländistrasse, Brugg, statt.