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Sondergericht: Erste Anklagen können in sieben Tagen erhoben werden

Das Sondergericht für die Aufarbeitung von Kriegsverbrechen kann erste Anklagen in sieben Tagen erheben

Das kosovarische Verfassungsgericht hat die neuen Regeln des Geschäftsordnung des Sondergerichts gutgeheissen. Dies nachdem Teile davon nicht im Einklang mit der kosovarischen Verfassung waren, schreibt die Zeitung Expres.

Sieben Tage nach dieser Entscheidung kann das Sondergericht erste Anklagen erheben.

Am 26. April 2017 stellte das Verfassungsgericht fest, dass neun Regeln der Geschäftsordnung des kosovarischen Sondergerichts nicht im Einklang mit dem 2. Kapitel der kosovarischen Verfassung waren. Die überarbeiteten Regeln wurden nun genehmigt, sodass erste Anklagen können sehr bald erhoben werden.