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Vernehmlassung zum Gesetzesvorentwurf zur Unterstützung einer nationalen Menschenrechtsinstitution
Der Bundesrat hat die Grundlagen für die Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution in der Schweiz geschaffen: Er eröffnet das Vernehmlassungsverfahren zu einem Gesetzesvorentwurf, der die Gewährung eines Bundesbeitrags an die zukünftige Institution vorsieht. Dieser wird eine grosse Bedeutung bei der Durchsetzung der Menschenrechte in der Schweiz zukommen
Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen (NMRI) zeichnen sich durch ihre Unabhängigkeit und ihre Sonderstellung zwischen Staat und Zivilgesellschaft aus. Dies erlaubt ihnen, mit allen relevanten Akteuren – Behörden, Zivilgesellschaft, Privatwirtschaft, Forschungskreise und internationale Organisationen – zusammenzuarbeiten und deren Aktivitäten zur weiteren Stärkung der Menschenrechte zu unterstützen. Die vom Bundesrat verabschiedete Vernehmlassungsvorlage stützt sich auf die positiven Ergebnisse des 2011 als Pilotprojekt konzipierten Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) und behebt gleichzeitig die bei der Evaluation festgestellten Mängel des SKMR, vor allem bezüglich der erforderlichen Unabhängigkeit.
Gemäss dem Vorschlag des Bundesrates soll die NMRI die Form eines universitär verankerten Zentrums aufweisen. Der Bundesbeitrag, der sich wie die bisherige Finanzierung des SKMR in der Grössenordnung von einer Million Franken bewegen wird, soll als Finanzhilfe im Sinne des Subventionsgesetzes gewährt werden. Diese Form der Finanzierung soll es der zukünftigen NMRI erlauben, in voller Unabhängigkeit Themen aufzugreifen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, und damit auf die Bedürfnisse im Bereich des Schutzes und der Förderung der Menschenrechte in der Schweiz zu reagieren.
Der Vorentwurf legt die Bedingungen für die Gewährung des Bundesbeitrags an die NRMI sowie deren Auftrag fest. Vorgesehen ist auch ein Beitrag der beteiligten Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs. Diese sollen wie beim Modell des SKMR die von der NRMI benötigte Infrastruktur bereitstellen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober 2017.
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