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Wann Ausländer mit Sozialhilfe kein B und C Visum bekommen

Die Abschaffung des Visums C (Daueraufenthalt) ist dann vorgesehen, wenn eine Person dieser Kategorie für 5 Jahre im Rahmen der Sozialhilfe 80 Tausend CHF pro Jahr bekommen hat.

Ausländer, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, können laut Gesetz aufgrunddessen ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verlieren. Aber laut den jüngsten veröffentlichten Zahlen passiert so etwas im Kanton Aargau fast nie. Wie die “Aargauer Zeitung” schreibt, sieht das Gesetz für Ausländer, die nicht nur eine vorübergehende (B), sondern eine permanente Aufenthaltserlaubnis (C) haben, vor, dass sie ausgewiesen werden können, wenn sie von Sozialleistungen leben. Und im Kanton Aargau wird so etwas konsequent verfolgt, so die Antwort der Regierung an einer Bewegung der Partei BDP.

Etwa die Hälfte derer, die im Kanton Sozialhilfe erhalten, sind Ausländern und wenn das Gesetz konsequent Anwendung finden würde, müssten allein in diesem Kanton etwa 7000 Menschen aus der Schweiz abgeschoben werden, gibt albinfo.ch. die schweizerische Zeitung wieder.

In Wirklichkeit haben während der letzten fünf Jahre 11 Ausländer das Visum B verloren, weil sie Sozialhilfe erhalten haben, während kein Ausländer das Visum C wegen des Bezugs von Sozialleistungen verloren hat.

Um einem Ausländer die Aufenthaltsgenehmigung (B) zu entziehen, setzt das Amt für Migration und Integration im Kanton in Übereinstimmung mit einer vom Bundesgericht getroffenen Entscheidung auf strengere Regeln. Diesem zufolge genügt es bei einer Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit, dass sie abhängig “selber schuld” von Sozialhilfe lebt, damit sie ihre Aufenthaltsgenehmigung in der Schweiz verliert.

Die Sozialhilfe, die er erhalten haben muss, muss “wesentlich hoch” gewesen sein, d.h 50 Tausend Franken pro Person im Jahr betragen haben, so albinfo.ch.

Es muss noch eine ‘schlechte Prognose’ über die schnelle Unabhängigkeit des Empfängers der Sozialhilfe geben.

Die Abschaffung des Visa-C (Daueraufenthalt) ist nur dann vorgesehen, wenn die Person dieser Kategorie für 5 Jahre im Rahmen der Sozialhilfe 80 Tausend Franken pro Jahr bekommen hat. Hinzu kommt die im Ausländerrecht festgeschriebene Regel, dass der Daueraufenthaltsstatus eines Ausländers, der 15 Jahre in der Schweiz gelebt hat, nicht entzogen werden kann, nur weil er Sozialhilfe erhalten hat.