Entwicklung
Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo
An seiner Sitzung vom 16. November 2016 hat der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Sozialversicherungsabkommen mit Kosovo erteilt. Ein solches würde es kosovarischen Staatsangehörigen erlauben, die Alters- und Invalidenrenten wieder ins Ausland ausbezahlt zu erhalten.
Der Bundesrat hat im Jahr 2009 entschieden, das mit dem ehemaligen Jugoslawien abgeschlossene Sozialversicherungsabkommen ab dem 1. April 2010 im Verhältnis zu Kosovo nicht weiter anzuwenden. Seither ist Kosovo der einzige Nachfolgestaat Jugoslawiens, mit dem keine sozialversicherungsrechtlichen Beziehungen bestehen. Kosovarische Staatsangehörige erhalten schweizerische AHV- und IV-Renten nicht ins Ausland ausbezahlt. Dies soll das Abkommen wieder ermöglichen. Es soll zudem eine Klausel zur gegenseitigen Unterstützung bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch enthalten. Die Renten der 2. Säule werden unabhängig von der Existenz eines Abkommens ins Ausland ausbezahlt.
Kosovo hat seit 2010 seine Gesetzgebung auf dem Gebiet der Sozialversicherungen massgeblich entwickelt und eine entsprechende Infrastruktur aufgebaut. Die praktische Zusammenarbeit mit den kosovarischen Behörden wurde anhand von Pilotfällen evaluiert.
Das einmal ausgehandelte Abkommen muss von den Parlamenten beider Staaten genehmigt werden. Es dürfte zwei bis drei Jahre dauern, bis es in Kraft tritt. In der Schweiz wohnen rund 112‘000 Kosovarinnen und Kosovaren.
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